Steuererstattung einbehalten

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Eine Verrechnung der Einkommensteuererstattung von Eheleuten mit Umsatzsteuerschulden der Ehefrau ist nicht machbar.

Anders dagegen bei der Einkommensteuer.
Da die Eheleute hierfür Gesamtschuldner sind, stehen ihnen auch Erstattungen je Ehegatte in voller Höhe zu. Will man eine andere Aufteilung, so ist eine Aufteilung beim Finanzamt zu beantragen.

Andererseits stellt sich natürlich die Frage, wie die Ehefrau ohne diese Verrechnungen die Steuerschulden tilgen will. Es ist oft nicht sinnvoll, sich gegen diese Verrechnungen zu wehren, da die Schuld sich ansonsten durch Zinsen und/oder Säumniszuschläge immer weiter erhöht.

Deshalb beim Finanzamt eine Aufteilung beantragen. Dieser Antrag kann formlos erfolgen und das Finanzamt wird dann jedem Ehegatten seine Erstattung zuteilen und auch nur das Guthaben des Ehegatten mit Schulden verrechnen.

Das Finanzamt schlägt da unbeeindruckt zu! Du kannst höchstens anrufen und fragen, ob du für die Steuerschulden deiner Frau aufkommen mußt. Aber ich kann mir vorstellen, dass das Amt alles nimmt, was es bekommen kann. (Leider)

Hallo, mir geht´s genauso: mein Mann hat nur 20 € Steuern bezahlt und ich durch ein 2. Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse 6 1.150 €. Jetzt bekommen wir gar nichts, weil die Umsatzsteuerschulden meines Mannes aus dem Jahr 1993 verrechnet wurden. Damals kannten wir uns noch gar nicht. Wie läuft das denn mit der Aufteilung und wie sollte so ein Antrag aussehen? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich brauche das Geld nämlich dringend! Vielen Dank im Voraus