Steuererstattung einbehalten
Hallo,
ich habe soeben meinen Steuerbescheid von 2010 erhalten. Eigentlich erhalte ich eine Hohe Steuererstattung ~2500 Eur.
Leider hat das Finanzamt diese mit bestehenden Schulden meiner Ehefrau verrechnet, d.h. ich bekomme keinen Cent ausbezahlt. Ich habe eine gemeinsame Veranlagung mit meiner Ehefrau vorgenommen. Die Steuerschulden beziehen sich auf die Zeit vor unserer Ehe.
Meiner Meinung nach kann nicht ich für die Schulden meiner Frau geradestehen, wenn diese Schulden bereits vor der Ehe entstanden sind. Das Problem ist, meine Frau hat sehr hohe Schulden und es wird uns in einem Leben nicht möglich sein, diese abzubezahlen. Des Weiteren benötigen wir das Geld sehr dringend, also wäre es gut, das Finanzamt dahingehend zu bewegen, daß ich die Erstattung auch ausbezahlt bekomme.
Ich könnte mir u.U. vorstellen, daß nur 50% (wegen gemeinsamer Veranlagung) einbehalten werden, jedoch ist es sehr unfair, wenn die gesamte Summe vom Finanzamt einbehalten wird.
Kann ich irgendwas tun? Welche Rechte habe ich dahingehend?
Danke für Euren Rat
3 Antworten
Eine Verrechnung der Einkommensteuererstattung von Eheleuten mit Umsatzsteuerschulden der Ehefrau ist nicht machbar.
Anders dagegen bei der Einkommensteuer.
Da die Eheleute hierfür Gesamtschuldner sind, stehen ihnen auch Erstattungen je Ehegatte in voller Höhe zu. Will man eine andere Aufteilung, so ist eine Aufteilung beim Finanzamt zu beantragen.
Andererseits stellt sich natürlich die Frage, wie die Ehefrau ohne diese Verrechnungen die Steuerschulden tilgen will. Es ist oft nicht sinnvoll, sich gegen diese Verrechnungen zu wehren, da die Schuld sich ansonsten durch Zinsen und/oder Säumniszuschläge immer weiter erhöht.
Deshalb beim Finanzamt eine Aufteilung beantragen. Dieser Antrag kann formlos erfolgen und das Finanzamt wird dann jedem Ehegatten seine Erstattung zuteilen und auch nur das Guthaben des Ehegatten mit Schulden verrechnen.
Das Finanzamt schlägt da unbeeindruckt zu! Du kannst höchstens anrufen und fragen, ob du für die Steuerschulden deiner Frau aufkommen mußt. Aber ich kann mir vorstellen, dass das Amt alles nimmt, was es bekommen kann. (Leider)
Hallo, mir geht´s genauso: mein Mann hat nur 20 € Steuern bezahlt und ich durch ein 2. Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse 6 1.150 €. Jetzt bekommen wir gar nichts, weil die Umsatzsteuerschulden meines Mannes aus dem Jahr 1993 verrechnet wurden. Damals kannten wir uns noch gar nicht. Wie läuft das denn mit der Aufteilung und wie sollte so ein Antrag aussehen? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich brauche das Geld nämlich dringend! Vielen Dank im Voraus