Einbehalt der Lohnsteuererstattung durch FA/JA?
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich Steuererstattung bei Unterhaltsschuldnern. Mein Partner hat in der Vergangenheit zweimal die Erfahrung gemacht, dass nach Abgabe der Lohnsteuererklärung lediglich eine Information vom Finanzamt kam, dass die Erstattung zur Begleichung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an das Jugendamt weitergeleitet wurde. Falls wir heiraten, könnten wir durch eine getrennte Veranlagung vorbeugen, dass mein Anteil nicht für den Kindesunterhalt verpfändet würde? Lohnt sich steuerrechtlich dann überhaupt eine Hochzeit? Vielen Dank für Ihre Antworten.
2 Antworten
Mit Abgabe der Steuererklärung muss ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 37 Abs. 2 AO gestellt werden.
Dann kann nur die Erstattung verrechnet werden, die auf deinen Mann entfällt.
Dein Teil wird erstattet.
eine Hochzeit ohn sich steuerrechtlich nie .....
Bei der Einreichung der Steuererklärung Aufteilung der Steuerschuld § 268 AO beantragen, dann wird der Anteil der Steuererstattung, die auf den Ehepartner ohne Pfändung entfällt, ausbezahlt. Kann allerdings auch zu einer Nachzahlung führen (Steuerklasse 3/5)
Wir haben beide ungefähr gleiche steuerpflichtige Einkommen und würden 4/4 wählen. Die beiden Paragraphen werde ich mir zu Gemüte führen, vielen Dank :-)
Wir haben beide ungefähr gleiche steuerpflichtige Einkommen und würden 4/4 wählen. Was die steuerlichen Vorteile von Ehepartnern angeht: gerade beim staatlichen Unterhaltsvorschuss wird doch gerne argumentiert, dass ebendieser bei erneuter Heirat für die Kinder wegfällt, da die Synergieeffekte und Steuerbegünstigungen es nicht mehr rechtfertigen würden!? Die beiden Paragraphen werde ich mir zu Gemüte führen, vielen Dank :-)
leider nicht ganz richtig, der 268 AO greift nur bei Nachzahlungen
Doch - wenn nur einer der Ehehatten steuerpflichtige Einkünfte hat.