Muss bei gemeinsamer Veranlagung für den Partner ohne Einkommen die Anlage N ausgefüllt werden?
Ich möchte für mich und meinen Partner die gemeinsame Veranlagung der Einkommensteuer beantragen. Er hat kein eigenes Einkommen. Muss da die Anlage N sozusagen mit Null ausgefüllt werden? Oder weiß das Finanzamt auch ohne Anlage N, dass der Partner kein eigenes Einkommen hat. Danke
2 Antworten
Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, welche Einkünfte jemand nicht hat, sondern für die Steuer ist maßgeblich welche Einkünfte jemand hat, daher ist auch nur für die Einkunftsarten die es gibt, eine Anlage abzugeben.
Es sind ja nur die Einkünfte zu erklären, die auch da sind. Wenn jemand keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, muss er auch keine Anlage N abgeben. Oder hättest du auch eine Anlage L (Land- und Forstwirtschaft) abgegeben, ggf. mit Null ? Oder V für Vermietung und Verpachtung, auch mit Null, wenn nichts zum Vermieten da ist?