Muss ein Azubi im 1. Lehrjahr auch eine Steuererklärung abgeben?
Hallo liebe Community, weiß hier jemand, ob ein AZUBI 1. Lehrjahr auch eine Steuererklärung abgeben muss um die Fahrtkosten zum Betrieb und zur Berufsschule sowie die erforderlichen Schulbücher absetzen zu können oder sind diese Kosten unterhalb der steuerpflichtigen Ausbildungsvergütung selbst zu tragen? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
7 Antworten
Hallo Schalke59,
laut neuestem Urteil kann auch die Erstausbildung als Werbungskosten aufgeführt und als Verlustvortrag für folgende Jahre angesammelt werden! Siehe hierzu den Link:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-08/ausbildung-steuer-urteil
Mußt in deiner Einkommensteuererklärung nur das Kreuz bei der Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages nicht vergessen!
Gruß siola
müssen nicht, aber können.
ich würde es einfach mal machen und / oder direkt beim finanzamt anrufen, ich habe da immer nette antworten bekommen.
zu verlieren gibt es nichts für dich.
wieviel lohnsteuer wird dir denn abgezogen?
Noch gar keine, danke für Deine Antwort.
Ja, wo Du Recht hast, hast Du recht.
Wer nur Einkünfte als Arbeitnehmer hat kann freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Dies gibt allerdings nur Sinn, wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist. Wer keinen Lohnsteuerabzug hatte, kann somit auch keine Erstattung erhalten.
Wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte zugeflossen sind, z.B. aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit, Vermietung etc. ist hingegen verpflichtet eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Ganz einfache Faustformel. Steuererstattung kann nur bekommen wer Steuern gezahlt hat. Es ist ja die Erstattung für zuviel gezahlte Steuern und hast Du nichts bezahlt, kannst Du auch nichts zurück bekommen.
Sorry, ist halt so, aber verständlich.
So lange du keine Steuern zahlst, brauchst du auch keine Steuererklärung abzugeben. Der Staat erstattet lediglich die Kosten, die sich von bereits gezahlten Steuern abziehen lassen.
Die Eltern bezahlen doch ihre Steuern. Können sie die Kosten für ihr Kind nicht absetzten?
WerbungsKOSTEN. Erstattung war vielleicht nicht das richtige Wort, aber bei Kosten bleibt es.
Die Eltern können die Kosten teilweise steuermindernd geltend machen, ja. Wenn sie nachweisen, daß sie die Bücher gekauft haben, können diese Kosten vielleicht auch geltend gemacht werden. Ein Steuerberater kann da im Detail was zu sagen.
Nicht alles ist in beliebiger Höhe abzusetzen.
Werbungskosten kann nur der Steuerpflichtige selbst für seine eigenen Einkünfte gelten machen. Die Eltern können bei auswärtiger Unterbringung ihres Kindes einen Ausbildungsfreibetrag für dieses Kind beantragen.
Der Staat erstattet überhaupt keine Kosten. Die Werbungskosten mindern die Einnahmen (das Gehalt), daraus berehnet sich dann die Steuer.
Da vorliegend wohl keine Steuern bezahlt werden mussten,führt die Steuererklärung zu keinem anderen Ergebnis.
da keine steuern bei der ausbildungsvergütung anfallen, ist eine steuererklärung definitiv völlig nutzlos. wer 0 euro bezahlt, kann auch nichts zurückbekommen bzw. absetzen.