Bekommt man etwas an Dteuern zurück, sobald man nur 6 Monate gearbeitet hat?
Ich habe 6 monate gearbeitet bei einem brutto von ca 12.000Eur. Dannachbwar ich beim Arbeitsamt und habe ALG1 bekommen in höhe von 900eur monatlich. 1x war ich 1 monat lang Krank und habe ca 500eur von der Krankenkasse erhalten
Nun wollte ich die Steuererklärung abgebe.
Wisst ihr zufällig,ob man etwad Geld villt zurück bekommt? Kirchensteru muss ich zahlen füe die 6 Monate das weiss ich sind ca 120eur für das halbe jahr, aber abgezogen villt von der rückerstattung?
Ansonsten hatte ich keine besonderen werbekosten oder sonstiges nichts nada!
6 Antworten
Dir pauchal zu Antworten ist in Dingen Steuer immer etwas schwer, da gibt es viele Faktoren die einspielen.
wenn du ein Gehalt von 2.000/ Monat hattest dürftest du ein Steuerabzug gehabt haben insoweit hast du prinzipiell die Chance auf Erstattung. Da du aufs Jahr gerechnet nicht so weit über dem Freibetrag bist wäre es prinzipiell auch nicht schwer fast alles /alles wieder zu bekommen.
Dagegen steht allrdings dein ALG das unter Progressionsvorbehalt steht... das zu erklären ist eventuell bissi zu weit ausgeholt... kurz gesagt deine Steuerlast steigt dadurch wieder etwas .... in Summe macht sich das aber i.d.R. nicht so stark bemerkbar als das das 1/2 Jahr ohne "echte" Einkünfte sich nicht auswirkt.
=> ich würde dir gute Chancen auf eine Erstattung geben.
(So wie dein Fall klingt hat das Finanzamt eh alle nötigen Zahlen von dir und würde Fehler deinerseits korrigieren solltest du unsicher bei der Bearbeitung deiner Steuer sein. Abgeben musst du sie trotzdem vorher arbeiten die auch nicht dein Fall ab^^)
Vermutlich kannst du dir etwas Geld über die Steuererklärung zurück holen.
Hole dir ein Programm und rechne das mal durch.
Möglicherweise bekommst du etwas zurück, da du nur 6 Monate gearbeitet hast und damit auf das ganze Jahr hochgerechnet zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde. Allerdings führt der Progressionsvorbehalt (ALG 1 und Krankengeld) zu einer höheren festzusetzenden Steuer.
Eine genaue Berechnung ist an der Stelle nicht möglich. Am besten du lädst dir ein Steuerprogramm herunter und trägst die Daten ein (z.B. Elster). Da kannst du dann genau sehen, was herauskommt und wie sich die Angabe einzelner Positionen auswirkt. Eine Abgabe ist allerdings ohnehin verpflichtend (aufgrund des Bezuges der Lohnersatzleistungen).
Also du hast eine bzw. zwei Entgeltersatzleistungen erhalten (Arbeitslosengeld I und Krankengeld). Daher bist du zur Abgabe verpflichtet und hast keine Wahl darauf zu verzichten.
Bei unterjähriger Tätigkeit sollte es eine spürbare Erstattung geben, da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist.
Ob man 10.000,- € in einem Monat oder als Summe in 12 Monaten verdient, die Steuer ist die selbe (auf das zVE bezogen).
du kannst maximal so viel zurückbekommen wie du lohnsteuer gezahlt hast.
um das zu bemessen gibt es freibeträge und dinge, die man absetzen, sprich steuerlich geltend machen kann und andere nicht.