Muss man als Minderjähriger wegen Roamler eine Steuererklärung abgeben?
Hallo Community,
mich interessiert es, ob man als Minderjähriger beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man die Microjobbing App Roamler benutzt.
Ich weiß, dass man damit höchstwahrscheinlich niemals so viel verdient, dass man überhaupt Steuern bezahlen muss. Trotzdem habe ich gelesen, dass man seine Einkünfte dem Finanzamt mitteilen muss.
Stimmt das? Und was könnte passieren, wenn ich dies nicht mache?
Danke für alle Antworten!
3 Antworten
Nein, mit Roamler musst du das nicht. Benutze die App selbst, und da es „freundschaftlich“ beispielsweise über PayPal überwiesen wird, musste nichts Bescheid geben...
Die Steuerpflicht nach § 1 EStG ist an kein Mindestalter gebunden. Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag (derzeit ca. 10 K p.a.) übersteigt, musst Du auch als Säugling (dann natürlich Deine Eltern für Dich) eine Steuererklärung abgeben.
Ist eigentlich auch ganz logisch. Stell Dir vor, Papa hat eine Firma die p.a. ca. 100 K Gewinn abwirft und zahlt darauf dann ca. 40K Steuern. Nun überträgt der je 10% seiner Firma auf seine 10 minderjährigen Kinder und der Fiskus schaut in die Röhre. Funktioniert nicht.
dass man seine Einkünfte dem Finanzamt mitteilen muss.
Stimmt das?
Stimmt unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert. Oder wenn die Summe der Einkünfte über dem Grundfreibetrag (aktuell 9.168 Euro im Jahr) liegt.
"Minderjährig" spielt im Steuerrecht keine Rolle - wer Einkünfte hat, muss diese versteuern.
Und was könnte passieren, wenn ich dies nicht mache?
Wenn Du so viel einnimmst, dass Du Steuer zahlen musst (das ist mehr als nur der Grundfreibetrag, weil Du z.B. ab 455 Euro im Monat Deine eigene Krankenversicherung brauchst, und deren Beiträge wiederum sind steuerwirksam), dann ist das Nicht-Abgeben der Einkommensteuererklärung je nach Umständen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat.
Wenn Du zwar zur Abgabe verpflichtet wärst (über 9.168 Euro), aber trotzdem keine Steuer zahlen müsstest (unter ca. 10.000 Euro), dann bleibt das Nicht-Abgeben vermutlich folgenlos - ich wüsste keine gegenteilige Vorschrift.