Steuern beim Dualem-Studium und Minijob?
Hi, ich bin Max 19 und beginne am 1.9. ein Duales-Studium mit einem Bruttogehalt von etwa 1100€. Zurzeit suche ich mir einen Mini-Job auf 450€-Basis für die nächsten 3 bis 4 Monate.
Meine Frage bezieht sich auf die Versteuerung und wie das alles funktioniert. Ich wollte mir einen 450€ Job suchen, um möglichst die Steuern zu vermeiden. Allerdings würde ich ja mit einer stelle im Bereich von 700€ im Monat und den 1100€ /Monat meines Studiums nicht über den Grundfreibetrag von 10.000€ kommen dieses Jahr.
Also wäre es möglich die nächsten 4 Monate also 700€ und dann ab dem 1.9. 1100€ zu verdienen ohne Steuern zu bezahlen. Ich habe bisher noch nicht gearbeitet und keine Einkünfte gehabt. Insgesamt würde ich dann auf 7200€ kommen.
Wenn ich hier ein paar grundlegende Dinge des Steuer-Systems falsch verstehe dann entschuldige ich mich schonmal im Voraus und bitte schreibt das dazu.
Falls das in dieser Weise möglich wäre welche Steuern spare ich hier überhaupt ein und welche Beiträge müsste ich dann trotzdem leisten (kv? rv?) und wie hoch würden diese Beiträge ausfallen. Denn von der RV kann mich soweit ich weiß bei einem 450€ Job befreien.
Sollte diese Steuereinsparung funktionieren, an wen muss ich mich da wenden. Muss ich hierfür eine Steuerklärung abgeben oder kann ich das direkt bei den "Gehaltsverhandlungen" für meinen Job für die nächsten 4 Monate erwähnen und dann bekomm ich die volle summe gezahlt ohne Abzüge? Also ohne sie quasi vom Finanzamt nächstes Jahr zurück fordern zu müssen?
Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich formuliert bzw. ich hoffe, dass jemand meinen Gedankengang folgen kann.
Viele Grüße
2 Antworten
Du solltest bei der geringfügigen Beschäftigng als 450-Euro-Minijob unbedingt drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Bequem für Arbeitgeber – die einheitliche PauschsteuerDie einheitliche Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent beinhaltet die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Das gilt auch für Minijobber, die einer Religionsgemeinschaft angehören, für die keine Steuern erhoben werden. Arbeitgeber zahlen die Pauschsteuer zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Damit hast du mit der gewählten Pauschalsteuer-Variante beim Dualen Studium als Single den Steuer-Grundfreibetrag voll zur Verfügung mit aktuell 9.984€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + deinem Vorsorgeaufwand, also insgesamt weit über 11.000€ einkommensteuerfrei ;-)
Lohnsteuer wird dir als Single in Lohnsteuerklasse 1 erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn einbehalten vom Lohnbüro.
Gruß siola55
Also wäre es möglich die nächsten 4 Monate also 700€ und dann ab dem 1.9. 1100€ zu verdienen ohne Steuern zu bezahlen...
Dann hast du aber mit 700€ mtl. Bruttolohn keinen Minijob, sondern einen Midijob:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Dagegen leistet der Arbeitgeber eines Midijobbers den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung.
Nachzulesen wiederum in der minijob-zentrale.de unter basiswissen bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html
Ja, es funktioniert so wie du es hier geschrieben hast.
die steuern bekommst du über die stererklärung zurück.