Steuererklärung nach Gewerbeabmeldung?
hi,
wieso soll man trotz gewerbeabmeldung eine einkommensteuer machen? abmeldung erfolgte anfang 2017. wenn mich nicht alles täuscht sogar kurz nach neujahr. und vor einigen tagen die aufforderung erhalten, für 2017 einzureichen, da dies bislang noch nicht eingegangen ist hiess es.
hatte jemand schon mal so einen fall? wie muss man da nun vorgehen, oder weiss das am besten der steuerberater. von dem bekam ich den brief , wurde an ihn adressiert.
danke für antworten und lg
6 Antworten
wie muss man da nun vorgehen
Man fertigt die Einkommensteuererklärung 2017 an, mit der entsprechenden EÜR und gibt diese elektronisch authentifiziert beim Finanzamt ab.
In 2017 bestand scheinbar zumindest einen Tag lang das Gewerbe, also ist die Anlage G und die EÜR letztmalig beizufügen.
Du hast doch einen StB also bitte ihn doch um Hilfe.
weil die Betriebsaufgabe erklärt werden muß?
oder weiss das am besten der steuerberater
Richtig - trotz Abmeldung hat der Betrieb Waren und Vermögen, das wird alles noch bewertet. da fällt auch die Zeit bis zur Abmeldung rein
Du hattest bestimmt noch ware, evtl Inventar das teilweise abgeschrieben wurde, Auto das über die Firma lief.usw.
das muss geregelt werden. Am besten fragst du einen Steuerberater
Wir hatten das mal für einen Kumpel gemacht. Die gezogene Vorsteuer ist zurückzuzahlen. Man sollte vorhandenes Inventar nicht zu niedrig bewerten.
(Restbuchwert 1 € usw ist dann unglaubwürdig). Ergo nimmt man hier aus div. Gebrauchtbörsen übliche Preise an für Maschinen, PC, Händlereinkaufspreis für Geschäftswagen etc
Daraufhin ist die UST zurückzuzahlen.
Aus dem einmaligen Gewerbegewinn aus der Auflösung geht das Betriebsvermögen dann nach der Bewertung ins Privateigentum über.
Dann sollte das Finanzamt eine Nullbescheinigung erstellen, weil sonst Steuervorauszahlungen drohen.
so geschehen bei meinem Kumpel. Durch den ausgewiesenen, einmaligen Gewinn & Restwert wurde eine quartalsmäßige Vorauszahlung seitens des Finanzamts von 3000 € festgesetzt
Erst durch einen Widerspruch wurde dann die Vorauszahlung auf 0 € gesetzt
klar, Widerspruch.
du kennst die Begriffe im Steuerrecht nicht und willst anderen Tipps geben?
von mir aus auch Einspruch
wofür soll das Finanzamt bitte eine Nullbescheinigung erstellen?
stell dir vor: da das Finanzamt weiß, dass das Gewerbe abgemeldet worden ist, ist im Folgebescheid keine Vorauszahlung mehr auf diese Einkünfte erforderlich ......