Kann ich trotz Firmenwagen die Pendlerpauschale bei der Steuer absetzen?

3 Antworten

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Die Pendlerpauschale wird/sollte bereits in dem steuerpflichtigen Einkommen / Geldwertem Vorteil berücksichtigt sein.

Doppelter Ansatz bei den Werbungskosten geht nicht.

wurzlsepp668  02.02.2019, 15:27

ähm, wenn die Pendlerpauschale bereits im steuerpflichtigen Einkommen berücksichtigt sein sollte, hat der Fragesteller ein HÖHERES Einkommen ....

warum zum Geier soll er die Werbungskosten dann nicht geltend machen können?

KHSchindelar  02.02.2019, 15:31
@wurzlsepp668
hat der Fragesteller ein HÖHERES Einkommen 

Korrektur:

Stimmt, (habe mich vom Gegenteil leiten lassen)

der Wert der Entfernungskilometer wird hinzugerechnet.

sorry

Der Vorteil der Nutzung des Firmenwagens für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit wird in der Lohnabrechnung mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer versteuert. Im Gegenzug kannst du wie jeder andere Arbeitnehmer auch die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Wenn der Arbeitgeber die Fahrten von derWohnung auf Arbeit pauschal mit 15 % versteuert, mindert dieser pauschal besteuerte Betrag die abziehbaren Werbungskosten.

ja, 30ct pro voller Kilometer hinweg