Kann ich Unterhalt an meine Großmutter in der Steuer geltend machen?
Ich schicke meiner Großmutter, die am Existenzminimum lebt, ab und zu Geld. Im Jahr 2017 waren es 800 EUR. Kann ich diesen Betrag in der Steuer geltend machen? Wenn ja, wo genau und in welcher Höhe?
3 Antworten
Du kannst Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben versteuern. Dafür brauchst du die Einwilligung /Unterschrift deiner Oma und sie muss das Geld als "sonstiges Einkommen" versteuern.
Ich würde erstmal mit einem guten Steuerprogramm durchrechnen, ob sich das bei 800,- wirklich lohnt, bevor ich meiner Oma damit komme, das sie das, was ich ihr großzügig geschenkt habe, jetzt versteuern muss
🙈 Ach Mist 🤦🏻
Als aussergewöhnliche Belastung
Dafür darf deine Oma aber Rente +deine Unterstützung nicht mehr als 8.652 EUR (bzw 8.832) im Jahr .. Also im Fall 2017 667€ Rente im Monat haben und nicht mehr als 15.500 Vermögen
Naja bisschen Kompliziert ist das schon, da hier sowohl Kostenpauschalen, als Karenzbeträge, als Werbungskostenpauschbeträge kommen sowie die Vorsorgeaufwendungen in Form der Basisabsicherung und der Betrag ist dann entscheidend.
Genau, ich möchte nicht, dass sie einen Nachteil dadurch erhält - ist mir ganz wichtig. Ich finde erst einmal raus, wie viel sie genau hat (sind um die 850 EUR soweit ich mich erinnere, aber ich double-checke das noch).
Berechne die Einkünfte und Bezüge deiner Oma und dann kann man dir helfen.
Ja, das kannst du. Anlage Unterhalt. Unterhaltsleistungen an eine bedürftige Person. Dort trägst du die 800€ ein. Der Freibetrag deiner Oma liegt bei 9000€.
Ist der Freibetrag ein Unterhalts-Freibetrag oder im Sinne von gesamtem Einkommen?
gesamtes Einkommen
Dann müss der Fragende aber vorher seine Oma geheiratet haben und sich scheiden lassen, sind das die saarländischen Steuertricks?