Kann ich Unterhalt an meine Großmutter in der Steuer geltend machen?

3 Antworten

Du kannst Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben versteuern. Dafür brauchst du die Einwilligung /Unterschrift deiner Oma und sie muss das Geld als "sonstiges Einkommen" versteuern.

Ich würde erstmal mit einem guten Steuerprogramm durchrechnen, ob sich das bei 800,- wirklich lohnt, bevor ich meiner Oma damit komme, das sie das, was ich ihr großzügig geschenkt habe, jetzt versteuern muss

Stoertebeker91  09.09.2018, 20:44

Dann müss der Fragende aber vorher seine Oma geheiratet haben und sich scheiden lassen, sind das die saarländischen Steuertricks?

KirstenSe  09.09.2018, 20:55
@Stoertebeker91

🙈 Ach Mist 🤦🏻

Als aussergewöhnliche Belastung

Dafür darf deine Oma aber Rente +deine Unterstützung nicht mehr als 8.652 EUR (bzw 8.832) im Jahr .. Also im Fall 2017 667€ Rente im Monat haben und nicht mehr als 15.500 Vermögen

Stoertebeker91  09.09.2018, 23:13
@KirstenSe

Naja bisschen Kompliziert ist das schon, da hier sowohl Kostenpauschalen, als Karenzbeträge, als Werbungskostenpauschbeträge kommen sowie die Vorsorgeaufwendungen in Form der Basisabsicherung und der Betrag ist dann entscheidend.

Aktena 
Beitragsersteller
 09.09.2018, 22:53

Genau, ich möchte nicht, dass sie einen Nachteil dadurch erhält - ist mir ganz wichtig. Ich finde erst einmal raus, wie viel sie genau hat (sind um die 850 EUR soweit ich mich erinnere, aber ich double-checke das noch).

Berechne die Einkünfte und Bezüge deiner Oma und dann kann man dir helfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das kannst du. Anlage Unterhalt. Unterhaltsleistungen an eine bedürftige Person. Dort trägst du die 800€ ein. Der Freibetrag deiner Oma liegt bei 9000€.

Aktena 
Beitragsersteller
 10.09.2018, 21:51

Ist der Freibetrag ein Unterhalts-Freibetrag oder im Sinne von gesamtem Einkommen?

BenniXYZ  11.09.2018, 20:40
@Aktena

gesamtes Einkommen