Einnahmenüberschussrechnung - wie erklärt man den Fall, wenn die Ausgaben in 2017 waren, aber die Einnahmen - schon in 2018?

3 Antworten

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In der ESt-Erklärung 2017 ist der Verlust anzugeben. Ggf. ist ein auf 2018 vortragsfähiger Verlust festzustellen.

Kleinunternehmer kannst du nicht sein. Denn das kennt das Gewerberecht nicht.

Das was du wohl meinst: Gewerbetreibender unter der Nutzung der Kleinunternehmerreglung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes. Und das ist eine reine steuerliche Angelegenheit.

Und es betrifft auch nur die Umsatz ( Mehrwert) Steuer.

Alle anderen Abgaben und Steuern bleiben von dieser Reglung unberührt.

Das was du da erstellst ist eine Milchmädchenrechnung.

Dir das jetzt alles haarklein erklären zu wollen sprengt den Rahmen von GF.

Suche dir einen Steuerberater und lasse dir auch einmal erklären, dass du auch weitere Betriebskosten hast.

mskyda 
Beitragsersteller
 10.04.2018, 13:01

Hallo, danke für die Antwort. Ja genau, Einzelunternehmen unter der Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung. Aber ich habe doch keine Umsatzsteuerpflicht, weil mein Jahresumsatz unter 17.500€ Grenze ist. Deshalb ist meine Frage über Einkommensteuern und EÜR.

Dan kannst Du ja auch auf Bilanzierung umstellen. Damit hättest Du im Jahr 2017 einen Warenbestand und keinen Verlust. Wenn Du aber nicht bilanzierst, dann eben nicht.