Steuererklärung: Mitgliedsbeitrag Fischereiverein?
Hallo,
mach zur Zeit meine Steuererklärung und bin dabei über den Punkt Spenden und Mitgliedsbeiträge gestolpert und hab mich gefragt ob der Mitgliedsbeitrag zum Fischereiverein auch darunter fallen würde.
Hab zwar den Paragraphen § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO durchgelesen, aber für mich ist es nicht eindeutig das der Beitrag vom Fischereiverein darunter fällt.
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
2 Antworten
Gem. § 10b Absatz 1 Satz 8 Nr. 4 EStG sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die gem. § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sind, NICHT steuerlich abziehbar - lediglich Spenden wären abziehbar.
Richtig - aber Du kannst es dennoch einfach eintragen - vielleicht übersieht das Finanzamt das - dann hättest Du Glück - ansonsten streichen sie es...
Trage es doch einfach ein mal sehen ob sie es ablehnen. Passieren kann dir nichts.
Also der Mitgliedsbeitrag für den Fischereiverein, bringt also nichts wenn ich ihn in der Steuer angebe.