Grundfreibetrag 2012 knapp überschritten
Hallo,
bin Student und habe in den Semesterferien im Schichtbetrieb gearbeitet. Ich habe ein Jahreseinkommen von knapp 8.600,-€ brutto. Der Grundfreibetrag liegt für 2012 jedoch bei 8.004,-€. Habe das Jahr zuvor unter dem Grundfreibetrag gelegen und habe vom Finanzamt eine Stuerrückzahlung erhalten. Wie ist es denn nun? Würde ich trotz Überschreitung noch was zurück bekommen oder müsste ich sogar nachzahlen?
Mit freundlichen Grüßen Daniel
4 Antworten
Hallo danwyz,
kannst ganz beruhigt sein - du bekommst sämtliche Lohnsteuer erstattet, welche dir einbehalten worden ist! Der Steuerfreibetrag für das Jahr 2012 beträgt 8.004 € wie du schon richtig schreibst. Dazu kommt noch die Werbungskostenpauschale von 1.000 €, damit hast du ein steuerfreies Bruttoeinkommen von mind. 9.004 € !!! Also Antrag auf Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen und dich auf eine satte Steuerrückerstattung freuen, max. in Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer!
Falls du den Antrag online machst, elster.de gibt's seit dem 10.01.2013 kostenlos zum Download unter ElsterFormular !
Andernfalls genügt hier die Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, welche nur 2 DIN A4-Seiten beinhaltet!
Formulare gibt's in formulare-bfinv.de bzw. hier in dem Link:
www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
Viel Erfolg damit und eine satte Rückerstattung wünscht dir siola!
Würde ich trotz Überschreitung noch was zurück bekommen oder müsste ich sogar nachzahlen?
Das können wir doch gar nicht wissen. Prinzipiell müsstest du natürlich Einkommenssteuer zahlen. Aber wenn du genug Kosten hast welche du absetzen kannst, so kann sich natürlich theoretisch deine Steuerlast auf 0 reduzieren.
Lade dir halt Elsterformular von www.elster.de herunter und erstelle deine Erklärung. Du kannst die Berechnung durchführen ohne die Erklärung abzuschicken. Dann siehst, ob du Steuern zahlen musst oder du genug absetzen kannst, so dass keine Steuerlast entsteht.
Mea culpa. Du hast natürlich recht. Den Werbekostenpauschbetrag hab ich tatsächlcih nicht beachtet. Dies aber nicht, weil ich vom Thema keine Ahnung habe.
Dies aber nicht, weil ich vom Thema keine Ahnung habe.
Hab' deine Hilfreichste Antwort auf gf vom 31.10.2012 gefunden:
www.gutefrage.net/frage/frage-zur-lohnsteuer-berechnung
Dafür gibt's doch glatt ein DH! Gruß siola
Vielen Dank! An manchen Tagen läuft's halt nicht so.
Du musst nur für den Betrag über 8.004 € Steuern zahlen. Wenn du noch Werbungskosten angeben kannst, (z B. Fahrtkosten) bekommst du auch dieses Jahr (fast) alles zurück.
Der Arbeigeber musste ja trotzdem Lohnsteuer einbehalten. Er konnte ja nicht wissen, ob du insgesamt über den Grunbdfreibetrag hinaus kommst,.
Mach deine Einkommensteuererklärung.
Mein lieber jottlieb,
da hast du leider einen falschen Rat gegeben. Natürlich muß danwyz keine Einkommensteuer bezahlen, da er mit seinem zu versteuernden Einkommen unterhalb der Freigrenze liegt ! ! ! Das Jahresbruttoeinkommen von ca. 8.600 € wird ja noch durch die Werbungskostenpausche um 1.000 € reduziert und liegt mit ca. 7.600 € damit unter 8.004 € !!!
PS.: Da braucht man kein Steuerprogramm um dies festzustellen! Also bitte kein Schnellschuß mehr wenn du keine Ahnung hast davon !!!!
Gruß siola