Steuererklärung Geselle/Azubi was beachten?
Halli Hallo ihr Lieben,
ich wollte demnächst meine Steuererklärung für 2012 machen mit meinem Schwager zusammen der sich da auch ziemlich gut auskennt. Jedoch ist er sich bei einer Sache ziemlich unsicher und zwar war ich im Jahr 2012 bis August noch Azubi heisst ja meine Lohnsteuer wurde so berechnet als wäre ich 2012 komplett Geselle gewessen. Muss ich da etwas beachten ? Desweiteren war ich zwischendrin 2 Wochen Arbeitslos gemeldet. Habe ja auch dem Lohnsteuerauszug ja mein Jahresgesamteinkommen.
Vielen Dank im Vorraus :P
3 Antworten
Für Deine Steuererklärung sind massgebend:
Alle Einnahmen, die Du in dem Jahr hattest. Egal, ob Ausbildungsvergütung oder Gesellenlohn oder Mieteinnahme. Und egal, ob Du dafür eine Bescheinigung hast oder nicht.
Alle Steuern, die Dir in dem Jahr schon abgezogen wurden. Egal, ob von der Ausbildungsvergütung oder vom Gesellenlohn.. Und egal, ob Du dafür eine Bescheinigung hast oder nicht.
Alle Werbungskosten, die Du in dem Jahr hattest. Egal, ob während der Ausbildung oder Gesellenzeit oder für eine vermietete Wohnung.
Wenn Du in den 2 Wochen ALG bezogen hast, musst Du auch das angeben.
Für die Lohnsteuer ist es egal, ob du in der Ausbildung bist oder als Geselle arbeitest. Die meisten Auszubildenden bezahlen nur keine / wenig Steuern aufgrund ihres geringeren Verdiensts und dem Freibetrag (Steuern).
siehe Helefant.
Natürlich gibst du die Fahrtkosten für deine Ausbildungszeit auch mit an - die Arbeitnehmerpauschale beträgt automatisch 1.000 Euro als Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) und zusätzliche Fahrtkosten bzw. Werbungskosten wirken sich erst richtig aus, wenn du mehr als 15 km einfache Entfernung an 220 Arbeitstagen im Jahr mit 0,30 Euro/km angeben kannst! Die Arbeitnehmerpauschale (auch Werbungskostenpauschale genannt f. Fahrtkosten) von 1.000 Euro bekommst du als Arbeitnehmer automatisch angerechnet!
Das Arbeitslosengeld gibst du unter Lohnersatzleistungen mit an - dieses wird nicht direkt mitversteuert sondern findet nur Berücksichtigung in der Steuerprogression, also der Höhe deines Steursatzes!
Gruß siola
Du musst ja eine Lohnsteuerbescheinigung für das ganze Jahr haben. Oder eben vielleicht zwei. Jedenfalls musst Du alle Lohnsteuerbescheinigungen angeben. Und für die Tätigkeiten, für die Du eine Bescheinigung hast, kannst Du natürlich auch Werbungskosten geltend machen.
Hey Danke für die rasche Antwort.
Auf dem Lohnsteuerauszug ist auch nur die Zeit vom 13.8 - 31.12 aufgeführt. Heisst die Zeit seit dem ich Geselle bin.
Also im Grunde kann er die Steuererklärung ganz normal machen ? Und wie ist es mit Fahrkosten vor dem 13.8 ? Kann man die auch Aufführen ?