2 Lohnsteuerzettel bzgl. Ausbildung/Angstellte
Guten Morgen!
Ich hab da mal ne frage... ;)
Bekommt man zwei Lohnsteuerzettel, wenn man in dem einen Jahr seine Ausbildung abgeschlossen hat?
Ich hab im Juni meine Ausbildung abgeschlossen und wurde danach in der selben Firma fest angestellt. Nun ist meine frage ob ich einen Lohnsteuerzettel für die Zeit als Azubi bekomme und einen als Angestellte. Weil während der Ausbildung musste ich ja noch keine Lohnsteuer zahlen, aber das ist auf dem Zettel den ich habe nicht zu sehen. Wollte meine Steuererklärung machen und nun soll ich über 300€ nachzahlen, weil ich ja weniger Steuern gezahlt hab, als ich eigentlich hätte Zahlen müssen als "Voller" Arbeitnehmer!
Hat jemand davon vielleicht ahnung?!
Danke schonmal für eure Hilfe!!!
5 Antworten
wie viele Lohnsteuerseekarten letztlich am Jahresende haben, ist völlig egal. Bei ihnen ist die Besonderheit, dass sie nach der Ausbildung im selben Betrieb gearbeitet haben und deshalb nur eine Lohnsteuerkarte. Hätten sie in einem anderen Betrieb angefangen, hätten sie zwei. In jedem Fall werden alle Einkünfte eines Jahres zusammengezogen und darauf die Steuer berechnet. Sie sollten aber auf jeden Fall, insbesondere wenn sie das erste Mal eine Lohnsteuererklärung abgeben, einen Fachmann damit beauftragen, zum Beispiel einen Lohnsteuerhilfeverein. Er wird Ihnen die weiteren möglichen Steuersparmöglichkeiten nennen, auf die sie selbst nie kommen würden. Das kostet zwar zunächst einmal Geld, das erworbene Wissen ist jedoch unbezahlbar.
Ja, man bekommt 2 Lohnsteuerbescheinigungen, wenn richtig abgerechnet wurde. Das hat mit der Sozialversicherung zu tun. Dein Status hat sich ja geändert. Deshalb erfolgt zum Ausbildungsende eine Abmeldung als Azubi und danach eine Anmeldung als Facharbeiter/-angestellter.
In deiner Einkommensteuererklärung summierst du die Daten der beiden Lohnsteuerbescheinigungen.
Ja, bekommst du. Habe ich auch bekommen.
Frage einfach mal nach, wenn du nur einen bekommen hast. Schaue auch mal oben drauf, denn da steht der Zeitraum, von wann bis wann das gilt.
Eigentlich muss die Ausbildungszeit von der Arbeitszeit getrennt sein.
Der Grund dafür liegt nicht im Steuer- sondern im Sozialversicherungsrecht.
Es wird immer der Verdienst des kompletten Jahres berechnet. Ob der auf einem oder zwei Blätter steht, ist dabei egal. Schau doch mal, ob du nicht noch Aufwendunge wegen der Ausbildung absetzen kannst.
Du machst einfach deine Steuererkärung . Und das mit den 2 Lohnsteuerzetteln verstehe ich nicht . Da packst du alle deine Daten rein, normalerweise müsstest du was raus kriegen. Woher weisst du, daß du nachzahlen soolst ?
Ich hab ein Programm... das rechnet das gleich aus! Und auf dem Zettel steht drauf ich hab das jahr über so und so viel verdient und so viel steuern gezahlt... aber das kommt ja nicht hin, weil ich die hälfte des jahres ja noch in der Ausbildung war!
Steuerlich ist es unerheblich, ob jemand in der Ausbildung war. Für die Einkommensteuerveranlagung werden alle Einkünfte des jeweiligen Kalenderjahrs addiert. Allerdings würde ich an deiner Stelle noch mal prüfen, ob du bei deinem Programm alles richtig eingegeben hast, denn eigentlich sollte sich keine Nachzahlung ergeben, vorausgesetzt, die Lohnsteuer wurde richtig ermittelt.
Und warum? Derselbe Arbeitgeber, derselbe Arbeitnehmer - wozu zwei Lohnzettel? Steuerlich ist es egal, ob jemand Auszubildender ist oder nicht.