Bekommt man eine Mahnung vom Finanzamt wegen Steuererklärung, wenn diese nicht rechtzeitig abgegeben wird?
Hallo,
wir sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, da wir Steuerklasse III und V haben. Nun haben wir es bis jetzt nicht gemacht. Ich will auch gar keine Ausreden hier bringen. Das Jahr ist nun bald vorbei und bis jetzt ist nicht ein Schreiben vom Finanzamt gekommen. Und ja ich weiß, es ist gesetzlich geregelt, wer verpflichtet ist. Kann man trotzdem noch hoffen, keine "Strafe" für die verspätete Abgabe zu bekommen oder müssen wir uns darauf einstellen, einen Versäumniszuschlag zu zahlen? Wird man nicht doch vorher angemahnt? Wie sieht es da aus?
3 Antworten
Hab mal 150 Euro wegen Versäumnis zahlen müssen... Kann mich aber nicht mehr erinnern ob und/oder wie oft, ich angemahnt würde.
Okay, danke für deine Mitteilung. Schade, dass du nicht mehr weißt, ob du angemahnt wurdest. Dann werde ich mal schnell die Steuererklärung nachholen.
Das Finnanzamt kann bei verspäteteter Abgabe einer Steuererklärung einen Verspätungszuschlag festsetzen, § 152 Abgabenordnung.
Normalerweise wird an die Abgabe erinnert, ggfs. wird eine Schätzung angedroht und ggfs. wird geschätzt, wenn die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben wird.
Die Frist ist seit sieben Monaten abgelaufen...nun die Frage, gutes oder schlechtes Zeichen? Wir hatten noch nie mit dem Finanzamt zu tun, also keine negativen Erfahrungen bisher.
gutes oder schlechtes Zeichen?
Weder, noch.
Erinnert wird üblicherweise im August oder September. Warum das bei dir bisher nicht der Fall war, kann ich nicht sagen.
Okay, trotzdem danke für deine Meinung. Dann lasse ich mich überraschen und werde es jetzt nachholen, bevor noch ein Schreiben kommt.
Mir ist nicht ganz klar, warum es für dich derart von Interesse ist, ob du noch erinnert wirst oder nicht, wenn du sowieso vorhast, jetzt deine Steuererklärung abzugeben.
Mir geht es darum, ob ich noch ohne 'Strafe' davon komme, wenn ich die Steuererklärung jetzt noch ohne vorherige Anmahnung abgebe.
Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist unabhängig davon, ob du erinnerts wurdest oder nicht.
Und darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Einer sagt, erst wenn man angemahnt wurde, andere sagen bei sofortigem Verzug. Auch bei Google gibt es unterschiedliche Beiträge dazu. Ich hatte hier auf persönliche Erfahrungen anderer Forummitglieder gehofft.
Es mag ja sein, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, entscheidend ist aber, was in § 152 AO steht.
Wie gesagt, ich hatte auf persönliche Erfahrungen gehofft...bin da wohl nicht die Erste, die es nicht pünktlich gemacht hat. Wenn du in diesem Paragraphen alles wortwörtlich verstehst...dann Hut ab. Ich hab da so meine Schwierigkeiten mit.
Sicher nicht. Persönliche Erfahrungen nutzen dir aber auch nichts, da die Finanzämter bei der Festetzung von Verspätungszuschlägen einen Ermessensspielraum haben.
Mein Tipp: Gib deine Erklärung ab und mach dir dann erst Gedanken, wenn im Steuerbescheid tatsächlich ein Verspätungszuschlag festgesetzt wurde.
Okay, und zu welchen Gedanken rätst du mir dann?
Ob es sich lohnt, gegen die Festsetzung Einspruch einzulegen. Das kann dann der Fall sein, wenn du begründen kannst, warum du die Erklärung erst so spät abgegeb hasat.
Das kann ich nicht, da ich es selbst verschuldet habe. Lügen und Geschichten erzählen liegt mir nicht.
Du wirst vorher angeschrieben und Dir wird eine Frist gesetzt. Erst wenn die verstreicht kommt der Zahlemann.
. Erst wenn die verstreicht kommt der Zahlemann.
Nein, dann kommt erst eine Schätzung. Der 'Zahlemann' (ich nehme an, dass du damit den Vollziehungsbeamten des Finanzamts meinst) kommt erst, wenn die festegesetzte Steuer nicht gezahlt wird.
Bist du dir sicher? Ich hab schon Angst, dass ich eine Strafe bekomme. Abgabefrist war Ende Mai...vor sieben Monaten. Bis jetzt nicht ein Schreiben bekommen. Ist schon sehr komisch. Also kann nichts passieren, wenn ich sie jetzt noch unaufgefordert einreiche?
Bin mir sicher ! Ich habe schon öfters vergessen eine Steuererklärung bis Mai abzugeben. Dann kommt im Sommer/Herbst ein Brief vom Finanzamt, daß ich meine S. abgeben soll. Wenn Du das dann nicht machst, schreiben die Dir nochmal mit Frist. Wenn Du die auch verstreichen läßt kommt die Mahnung die was kosten kann.
Okay, danke für deine Antwort. Das beruhigt mich, aber nicht, dass wir mittlerweile Dezember haben. Hat das Finanzamt uns etwa vergessen??? Wir sind definitiv zur Abgabe verpflichtet...das beunruhigt mich.
Das ist zwar die übliche Vorgehensweise, das Finanzamt ist allerdings nicht dazu verpflichtet, an die Abgabe der Steuererklärung zu erinnern.
Die Besteuerungsgrundlagen könnten auch direkt geschätzt werden - natürlich mit entsprechendem Verspätungszuschlag aufgrund der Nichtabgabe der Erklärung.
Die Bearbeitungsweise ist natürlich hier auch abhängig vom Einzelfall bzw. dem jeweiligen Finanzamt.
Also können wir dann doch nicht so beruhigt sein...ich habe doch Angst, hunderte von Euro zahlen zu müssen. Ich komme aus Berlin, vielleicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgehensweise.
Komme auch aus Berlin, hier läuft das so.
Okay...mittlerweile sind aber sieben Monate nach Abgabefrist vorbei und kein Schreiben vom Finanzamt...Termin beim Lohnsteuerhilfeverein habe ich leider nicht mehr bekommen, sonst hätte man die Frist eventuell noch bis zum 31.12. verlängern können. Dann muss ich wohl das Risiko jetzt eingehen und es selber machen.
Das ist mir bewusst...meine Frage war ja, ob man vorher einmal angemahnt wird.