Steuer hinterzogen - bin verzweifelt

7 Antworten

Hallo, ins Gefängnis mußt Du nicht zwangsläufig, wenn Du dann "reumütig" angekrochen kommst. Lass Dir einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter auf dem Finanzamt geben - notfalls mit dem Chef vom Finanzamt. Und Steuerschulden können auch in Raten bezahlt werden. Also: ran an den Speck - wie man in Niedersachsen sagt" Gg

Es gibt im Steuerrecht eine einzigartige Vorschrift, auch nach einer Steuerhinterziehung (das ist eine Straftat!) straffrei davon zu kommen. Das ist die strafbefreiende Selbstanzeige. Das setzt aber voraus, dass für den Zeitraum der Steuerhinterziehung korrekte Steuererklärungen eingereicht werden und die sich daraus ergebenden Steuern fristgerecht bezahlt werden. Wenn Du nunmehr auch falsche Jahressteuererklärungen abgibst, weil Du die Steuernachzahlungen nicht finanzieren kannst, spielst Du mit dem Feuer. Wenn dann das Finanzamt nämlich eine Prüfung ansetzt oder wenn die Steuerfahndung unvorangemeldet bei Dir klingelt, ist es für die Selbstanzeige zu spät. Dann kommen amtliche Steuerfestsetzungen- natürlich mit Sicherheitszuschlag-, und nach Fälligkeit kommen dann Sach- und Kontenpfändungen. Ja, und das war es dann...

Am bestens nimm Dir gleich einen guten Anwalt für Steuerstrafsachen, denn den wirst Du mit Sicherheit benötigen.

Alleine gegen diese Jungs vorzugehen ist tödlich, die stellen nicht nur Dich, Deinen Betrieb ja sogar Deine Wohnung bzw. Haus auf den Kopf. Es bleibt kein Blatt auf dem anderen. Alles was Du denen preisgibst, wird gegen Dich ausgelegt. Die Jungs sind trickreicher als Trickdiebe und ohne Anwalt bist Du erledigt.

Dein Anwalt wird Dir den Weg vorgeben, wie er zu gehen ist.

Viel Erfolg, aber es gibt noch viele schlaflose Nächte!

Ich würde Dir empfehlen, die Steuererklärungen so bald wie möglich zu erstellen, wie's so schön heißt 'nach bestem Wissen und Gewissen'. Das Finanzamt wird dann vielleicht nachfragen, warum Deine Angaben von Deinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abweichen. Dann schreibst Du einen kleinen Brief.

Was solltest Du da schreiben? Lass Dir was einfallen! Es wird nicht gut kommen, wenn Du schreibst, dass es Absicht war, weil Du kein Geld hattest. Inwiefern Du Dich auf mangelnde Kenntnisse und Irrtümer berufen kannst musst Du wissen.

Auf Dich zukommen werden Zinsen auf alle Fälle, wenn es sich um Jahre vor 2011 handeln sollte. Es kann Verspätungszuschläge geben, die bis zu 10 % der Steuer betragen können. Evtl. werden Hinterziehungszinsen festgesetzt, bis zu einem Prozent pro Monat.

Solltest Du schon mal unangenehm aufgefallen sein dann kann's auch noch dicker kommen. Sollte dem nicht so sein, dann hab ich wahrscheinlich schon das zu erwartende Maximum beschrieben.

Aber: wenn Du umgehend von Dir aus die tatsächlichen Zahlen erklärst, bevor das Finanzamt von selbst drauf kommt, dann wird das wohl als Selbstanzeige durchgehen und zu Deinem Vorteil sein.

trouble876 
Beitragsersteller
 11.02.2013, 21:21

Ist es nicht eigentlich "nur" eine Vorrauszahlung und nicht die Endgültige Erklärung? Sprich wenn ich meine endgültige Steuererklärung "vernünftig" abgeben würde müsste ich nur die UstSt. zurückzahlen samt Zinsen?

Größeres Problem ist, dass ich kaum Buchhaltung gemacht habe und leider gar nichts vorzuweisen habe :(

trouble876 
Beitragsersteller
 11.02.2013, 21:22
@trouble876

Es handelt sich von Oktober 2011 bis Ende 2012... alle Steuererklärungen davor sind schon abgegeben und bewilligt. ( Diese sind auch korrekt erstellt worden und Steuern worden gezahlt )

blackleather  12.02.2013, 01:48
@trouble876

Jede Steuer(vor)anmeldung ist zugleich eine Steuererklärung, die wahrheitsgemäß und korrekt abgegeben werden muss. D.h. jede bewusst falsch und zum Nachteil des Fiskus abgegebene Voranmeldung erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

Du solltest Di einen Steuerberater suchen, der sich mit Selbstanzeigen auskennt, bzw. einen Anwalt für Steuerrecht.

Der wird Dir vermutlich zu einer Selbstanzeige raten. Danach müssen Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung/Einkommensteuererklärung für 2011 korrigirt und korrekt abgegeben werden. Dann alles für 2012.

Zusätzlich sollte gecheckt werden, dass für die Vorjahre wirklich alles korrekt ist.

Also: Beratung ist nötig!!