Schweigepflicht Ausbilder - Azubi?
Hallo, ich bin Aaron und 20 Jahre alt. Ich habe 50% Behindertengrad und Probleme mit dem Bein (laufen). Desweiteren bin ich in einem "Bildungswerk", wo ich eventuell zu beginn der ausbildung dem Ausbilder eine Schweigepflicht unterschrieben habe (Im Ausbildungsvertag). Das weiß ich nur leider nicht, da ich die Papiere vom Ausbildungsvertrag nicht finden kann. Zurzeit absoviere ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration.
Ich hänge sehr zurück in der Ausbildung, habe viele Fehltage und einige unentschuldigt.
Jetzt hat mein Ausbilder während ich Krank war, meine Mutter angerufen, die mich darauf hin ziemlich "sauer" besucht hat.
Hat er das Recht, meine Eltern zu kontaktieren, mal angenommen, ich habe Ihm da nichts unterschrieben?
9 Antworten
Der Ausbilder darf das. Wahrscheinlich steht es sogar in der Schulordnung. Gesetzlich ist es in den Schulgesetzen geregelt, weil ein großer Amoklauf eines Schülers vielleicht hätte verhindert werden können, wenn die Schule des volljährigen Schülers die Eltern kontaktiert hätte, die nichts von seinen Schulproblemen wussten.
Unentschuldigt fehlen geht gar nicht!
Woher haben die die Daten Deiner Mutter, dass sie kontaktiert werden konnte? Von Dir, nehme ich an...-
Du brauchst Hilfe, deshalb haben die Deine Mutter kontaktiert, so kommt es bei mir an...
Alles Gute :-)
Ich frag mich was Dein GdB von 50 (OHNE %) mit der Sache zu tun hat, Mitleid wird es dafür sicherlich nicht regnen, es sei denn dieser ergibt sich aus einem geistigen Ungleichgewicht aber wage ich mal zu bezweifeln.
Natürlich hätte der Ausbilder das nicht tun dürfen, auch wenn er es extrem gut meint und Dir helfen möchte den Job nicht zu verlieren. Unentschuldigte Fehltage sind ein absolutes No-Go, bei uns wird schon ein Tag ohne Entschuldigung mit einer Abmahnung geahndet und wenn Du schon einige auf der Uhr hast spricht das nicht für Dich.
Wäre das über die Personalabteilung gelaufen hätte es mit ziemlicher Sicherheit eine Abmahnung gegeben, also sei bitte froh darum das es Leute gibt die wollen das Du die Ausbildung schaffst.
Der Ausbilder hat Grundsätzlich keine Schweigepflicht. Wenn dann hast du eine Belehrung unterschrieben, dass du eine Schweigepflicht hast und keine Firmendaten nach außen geben darfst.
Er darf deine Eltern soviel anrufen wie er will. Sollte er in einem Fall wie deinem auch tun. Ich gehe mal schwer davon aus dass deine Eltern die Ausbildung finanzieren.
du hast eine schweigepflichterklärung unterschreiben, d.h. du darfst nicht über firmeninterne dinge in der öffentlichkeit plaudern.
unentschuldigte fehltage sind ein grund für eine abmahnung und nach 3 abmahnungen wird man entlassen. dein ausbilder versucht nun, dir entgegen zu kommen und holt deine mutter mit ins boot damit sie dir ins gewissen redet. egal ob er das darf oder nicht, er tut dir eigentlich einen gefallen weil er eben nicht die starre schiene fährt "unentschuldigtes fehlen = abmahnung = verlust der ausbildungsstelle.