Kann man die Steuererklärung für zwei Jahre überspringen und dann einfach weitermachen?
Ich habe seit 2013 keine Steuererklärung abgegeben. Ich bin ein einfacher Arbeiter, bin also nicht selbständig. Davor, d.h. bis inklusive 2012 habe ich die Steuererklärungen immer abgegeben.
Ich weiß, dass es für 2013 schon zu spät ist (maximal vier Jahre rückwirkend möglich), d.h. ich könnte theoretisch ab 2014 die Steuererklärungen abgeben. Bedauerlicherweise habe ich in den Jahren 2013 und 2014 jeweils auch noch mehrere Monate lang Lohnersatzleistungen bezogen, doch dazu fehlen mir jetzt leider die Dokumente und ich kann mich nicht erinnern, von wann bis wann ich die Lohnersatzleistungen genau bezogen habe und wie hoch die Lohnersatzleistungen überhaupt waren.
Weil mir das alles für 2014 fehlt, überlege ich mir, ob ich für 2013 und 2014 die Steuererklärungen "einfach überspringe", nichts davon beim Finanzamt erwähne, und demnächst einfach auf einen Schlag für 2015, 2016 und 2017 die Steuererklärungen abgebe?!
Bitte fragt nicht, wieso ich die Steuererklärungen so lange nicht gemacht habe. Weiterhin ist mir bewusst, dass es eine Pflicht ist, bei Bezug von Lohnersatzleistungen die Steuererklärungen abzugeben.
Ich habe also wegen 2013 und 2014 womöglich ein Problem. Da ich aber ein einfacher Arbeiter bin, bin ich doch normalerweise gar nicht so interessant für das Finanzamt, schließlich sind die bei Gewerbetreibenden (Imbiss-Besitzer, Cafes/Bars etc.) nie so genau, es wird dort so gut wie nie soviel angegeben (Steuer abgeführt), wie tatsächlich verkauft/umgesetzt wurde, sondern "immer ein bißchen weniger". Hinzu kommt, dass man bei Bezug von Lohnersatzleistungen ja eher etwas vom Finanzamt zurückbekommt, weil man dadurch in der Regel zuviel Lohnsteuer abgeführt hat.
Was meint Ihr so zu meinem "Plan", in diesem besonderen Fall bei Bezug von Lohnersatzleistungen, die Jahre 2013 und 2014 "einfach zu überspringen"? Hatte jemand von Euch evtl. schon mal dasselbe oder ein ähnliches Problem? Bekomme ich gar eine Strafe? Danke Euch für Eure Meinungen.
10 Antworten
Beim Bezug von Lohnersatzleistung warst Du ( wie Dir bekannt ) zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Und da diese Lohnersatzleistungen von den entsprechenden Stellen auch elektronisch ans FA gemeldet wurden - und damit seitens eines FA-Beamten ganz leicht zu erkennen sind - , musst Du damit rechnen so noch eine Aufforderung zur Abgabe einer rückwirkenden Steuererklärung zu erhalten. Und eine solche kann dann auch für das Kalenderjahr 2013 erfolgen.
Also bleibt Dir nur die Hoffnung, dass der Finanzbeamte nicht auf die Vorjahre schaut, sondern die folgenden Erklärungen einfach bearbeitet. Mehr kann man hier nicht sagen.
Nicht nur für den Finanzamt-Beamten, sondern es ist in der Jahresbescheinigung für jeden ganz leicht feststellbar, das steht ganz oben unter "2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn". Und bei mir steht dort eine "1" in den Jahren, in welchen ich Lohnersatzleistungen bezogen hatte, ansonsten ist das Feld leer.
Achso, das mit sieben Jahren ist eine gute Info.
Irgendjemand hat dir doch die Lohnersatzleistungen gezahlt.
An den würde ich mich wenden und mir die Daten geben lassen. Das wäre ein erster Schritt.
Wenn du die Daten hast, dann reiche deine Steuererklärungen nach und du bekommst auch kein Problem mit dem Finanzamt.
Könnte mir vorstellen, dass du eine Ersattung bekommst und das Finanzamt dich deshalb nicht anschreibt.
Strafe im eigentliche Sinne wirst du keine bekommen. Es könnte sein, so du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, dass das Finanzamt einen Versäumniszuschlag verlangt. Da wird meist ein Zinssatz von 1% verlangt und den kann man verschmerzen.
Dein Hinweis über andere Gewerbetreibende, hat mit deiner Sache nichts zu tun.
Du wirst unter deiner Steuernummer beim Finanzamt geführt und das ist für das Finanzamt interessant, alles andere nicht.
Bezüglich Verspätungs- bzw. Versäumniszuschlag habe ich folgendes gefunden:
"Der Verspätungszuschlag ist bis Ende 2018 auf 10 Prozent der festgesetzten Steuer und auf einen Betrag von 25.000 Euro beschränkt."
Und 10% der festgesetzten Steuer ist sehr viel! Also alleine schon die 10% der in einem Jahr abgeführten Lohnsteuer sind sehr viel! Dann kommt aber noch die Kirchensteuer (und was weiß ich was alles sonst noch für Steuer) dazu. Daher frage ich mich, meintest Du, dass man den Zinssatz von 1% verschmerzen kann oder den Versäumniszuschlag selbst?! Denn Du schriebst:
"Es könnte sein, so du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, dass das Finanzamt einen Versäumniszuschlag verlangt. Da wird meist ein Zinssatz von 1% verlangt und den kann man verschmerzen."
solange du nur arbeitslohn aus nichtselbständiger arbeit bezogen und keine anderen steuerpflichtigen einnahmen hattest, bist du nicht verpflichtet, eine steuererklärung abzugeben. da freut sich vater staat, weil du ihm immer mehr oder weniger steuern geschenkt hast.
gerade in jahren, in denen sowohl lohn als auch lohn-ersatzleistungen angefallen sind, fallen immer erstattungen zuviel gezahler lohnsteuer an.
Ja, man ist aber - wie ich schrieb - verpflichtet, bei Bezug von Lohnersatzleistungen, die Steuererklärung zu machen. In diesen Fällen sogar bis zum 31.05. des Folgejahres!
"gerade in jahren, in denen sowohl lohn als auch lohn-ersatzleistungen angefallen sind, fallen immer erstattungen zuviel gezahler lohnsteuer an"
Progressionsvorbehalt kennst du? (habe mich gerade leidet verklickt...)
Nicht immer, ich habe auch schon Nachzaglungen gesehen.
Bedauerlicherweise habe ich in den Jahren 2013 und 2014 jeweils auch noch mehrere Monate lang Lohnersatzleistungen bezogen, doch dazu fehlen mir jetzt leider die Dokumente und ich kann mich nicht erinnern, von wann bis wann ich die Lohnersatzleistungen genau bezogen habe und wie hoch die Lohnersatzleistungen überhaupt waren.
Das ist doch kein Problem :) Du kannst die dir Daten per Elster vom Finanzamt abrufen und direkt in die Erklärung einpflegen lassen. Alternativ rufst du beim FA an und bittest um Angabe der gemeldeten Daten (was auch die Lohnersatzleistungen beinhaltet).
Bitte fragt nicht, wieso ich die Steuererklärungen so lange nicht gemacht habe. Weiterhin ist mir bewusst, dass es eine Pflicht ist, bei Bezug von Lohnersatzleistungen die Steuererklärungen abzugeben.
Vielleicht haben sie deine Zahlen überschlagen und gemerkt das da eh nichts zu holen ist und dich deswegen nicht angeschrieben. :)
Was meint Ihr so zu meinem "Plan", in diesem besonderen Fall bei Bezug von Lohnersatzleistungen, die Jahre 2013 und 2014 "einfach zu überspringen"?
Ich würde in die vorausgefüllte Steuererklärung bei Elster reinschauen. Vielleicht machst du dir unnötig Sorgen.
Bekomme ich gar eine Strafe? Danke Euch für Eure Meinungen.
Verspätungs- / und Säumniszuschläge & ggf. Zinsen wären zu erwarten. Es sind auch nur Menschen ... und hätten sie deine Erklärung unbedingt haben wollen, wärst du schon angeschrieben worden.
Mfg MickyFinn
Per Elster habe ich noch nichts gemacht, nutze ich nicht. "Verspätungs- / und Säumniszuschläge & ggf. Zinsen" <- genau das möchte ich vermeiden, dann lieber keine Steuererklärung für die entspr. Jahre machen.
Dann kriegen sie dich dran wegen Steuerhinterziehung. Wenn dir das lieber ist...
Das hört sich ziemlich heftig an, nein das möchte ich nicht! Nur, eigentlich schenke ich denen ja zuviel gezahlte Steuern, da ich eher etwas zurückbekomme als dass ich nachzahlen muss.
Nein - warum solltest du etwas zurückbekommen? Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
genau das möchte ich vermeiden, dann lieber keine Steuererklärung für die entspr. Jahre machen.
Wie gehabt... vielleicht machst du dich selbst verrückt und hast eine Erstattung zu erwarten. Alternativ kannst du diese nicht machen, und hoffen das du zur Abgabe nicht aufgefordert wirst. Nach 10 Jahren können sie die eh nicht mehr einfordern und vielleicht fällst du durchs Raster.
Gäbe es was bei dir zu holen, dann denke ich, hätten sie dich längst angeschrieben. In 2015 bezog ich auch ALG I und arbeitete ab April wieder. Vom FA kam nie eine Aufforderung und ich wusste das ich ca. 500 € zurück bekomme. Aber es war reine Faulheit meinerseits, das ich die Erklärung erst im Januar 2018 einreichte... da passierte nichts. Ich bekam das Geld auf mein Konto und gut ist.
Konkret geht es ums Übergangsgeld (vom Rentenversicherungsträger). Da auch nicht?
warum solltest du etwas zurückbekommen?
Warum sollte er nicht davon ausgehen? Es ist anhand der vorhandenen Infos eine Wundertüte :)
Konkret geht es ums Übergangsgeld (vom Rentenversicherungsträger). Da auch nicht?
"Wundertüte" hört sich sehr gut an :-)
Ich würde das direkt beim Finanzamt besprechen.
Ich will aber keine "schlafenden Hunde wecken", das schrieb ich ja.
Inzwischen sind ja fünf Jahre seit 2013 vergangen und da könnte ich immer noch aufgefordert werden, eine Steuererklärung für 2013 zu machen?