Steuererklärung - Werbungskosten - Informatiker
Hallo,
ich möchte dieses Jahr mal meine Steuererklärung selbst machen (bisher hat das meine Mutter erledigt) - irgendwann muss man ja mal..
Nun bin ich Informatiker, Arbeitnehmer, besitze einen PKW (den ich geschäftlich nutze) und wohne in Miete.
Ich habe von einem Kollegen gehört, der als Werbungskosten relativ viel absetzt - auch Dinge, wo ich sagen würde, das sei grenzwertig.
Da ich selbst noch nicht wirklich eingelesen bin, wollte ich mal nachfragen: 1) Jegliche Anschaffung oder Kosten, die irgendwie in Verbindung mit meinem Beruf stehen, "können" abgesetzt werden - oder? 2) Ich arbeite teils von zu Hause (würde mal sagen, 0,5-1h / Tag) von zu Hause (eMails, Fernwartung, Planung, etc.) - wäre es also legitim, bei der Anschaffung einer neuen Maus, eines neuen Monitors, o.ä. das einfließen zu lassen? 3) Als Informatiker lernt man ja nie aus - und so kommt es auch mal, dass man das Wochenende zu Hause verbläst, um den neuen Windows 2012 Server virtualisiert auf Herz und Nieren zu prüfen - das setzt entsprechende Hardware voraus, Zeit, Fachlektüren, etc. - lassen sich solche Sachen auch absetzen? Bspw. virtualisiere ich regelmäßig im Test OS, teste Dienste, etc. - nun würde ein RAM-Upgrade auf 16 GB nötig; wäre das legitim? 4) Aus dem gleichen Grund - Test/Fortbildung/etc. - habe ich auch einen Root Server gemietet. Natürlich nutze ich relativ viel davon privat - aber vieles davon (oder alles) hat auch mit meinem Beruf zu tun, wird bei Kunden eingesetzt, etc. pp. - könnte ich also auch die monatlichen Kosten für einen RootServer absetzen? Oder für Webspace? Dropbox?
Mir geht es wirklich nicht darum, jede zweite Rechnung einzureichen und um jeden Cent zu feilschen. Aber ich habe halt ab und zu Fachbücher, habe Kosten für Dienste, die ich auch geschäftlich nutze und verblase private Zeit mit Zeug, das ich eigentlich für die Arbeit brauche - da es gerade ansteht, wollte ich die Steuererklärung mal selbst versuchen, und bei der Gelegenheit vielleicht ein paar Euro zurückbekommen.
Da es im Informatik-Bereich vermutlich nicht so einfach ist wie bei einem Maurer, der sich einen neuen Meißel oder eine Bohrmaschine kauft, frage ich daher lieber mal nach - mir fehlt da das Gespür für, was "OK" ist, und was nicht.
Was würde den passieren, wenn man etwas grenzwertiges angibt - z.B. eine TV-Karte, das man nicht richtig begründen kann? Wird das einfach nur abgewiesen, oder kriegt man gleich einen Schrieb vom Anwalt?
2 Antworten
Da hast Du Dir aber einen sehr umfangreichen Fragenkatalog niedergeschrieben. Kompetente Antworten kann Dir nur ein Steuerberater geben-Laienauskünfte nach dem Motto "Ich glaube, dass.." helfen Dir gar nicht. Und Steuerberater geben zwar gern zu einzelnen Fragen eine Auskunft, aber nicht in dem Umfang und auch nicht kostenlos. Du solltest Dich mit Deinen speziellen Fragen an einen Kollegen vor Ort wenden und vorher fragen, welches Honorar er für Deine umfangreichen Fragen verlangt und ob es dann nicht günstiger ist, den Kollegen auch mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu beauftragen.
Wenn Du was grenzwertiges angibst, es aber nicht irgendwie verschleierst oder falsche Begründungen schreibst, wirds höchstens abgelehnt. Kann ja keiner verlangen dass Du alles weißt und richtig einschätzen kannst. Ich würds aber nie übertreiben sonst bezweifelt das FA sicher gleich noch mehr Sachen. Und vor allem nicht falsches behaupten und nichts, was du nicht irgendwie belegen kannst. Zu Deinen Fragen:
- Ja, prinzipiell schon
- Alles was mit dem PC etc. zu tun hat was du privat und beruflich nutzt kannst Du mit 50% der Kosten ansetzen. Teure Anschaffungen (mehr als 410,-) musst Du aber abschreiben, nen PC z.B. auf 3 Jahre. Fachliteratur kannst zu 100% ansetzen.
- Siehe 2.
- Siehe 2.
Miete kommt nicht zum Ansatz, da du vom Arbeitgeber nen Arbeitsplatz hast. Fahrzeugkosten auch nicht, da gibts nur die Entfernungspauschale (0,3€ pro Entfernungskilometer Arbeit/Wohnung)
Kleine Ergänzung: Die 410 €-Grenze ist eine Nettogrenze, auch wenn du als Arbeitnehmer natürlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist. Es betrifft also Anschaffungen mit einem Rechnungsbetrag ab 487,90 €.