Als Student 2 Monitore von den Steuern absetzen?
Hallo miteinander,
ich habe eine Frage bezüglich der Angabe von Werbungskosten innerhalb der Steuererklärung für nächstes Jahr. Da das Studium aufgrund der Coronamaßnahmen ausschließlich Online stattfindet (und auch kein Ende in Sicht ist) und meine Werkstudentenstelle auch größtenteils im Home-Office betrieben wird, wollte ich nachfragen, ob es möglich wäre, zwei Monitore als Werbungskosten anzugeben ? Sowohl für mein Studium (Wirtschaftsingenieurwesen) als auch für meine Werkstudentenstelle würde ich aufgrund der Aufgaben zwei Monitore benötigen. Ich habe bislang noch keine benötigten Anschaffungen bei der Steuererklärung angegeben, jedoch ist ein einfaches Macbook Pro mit 13 Zoll einfach zu klein für meine Tätigkeiten, weshalb ich mir unbedingt mal Monitore anschaffen müsste.
Ich habe mich bereits im Internet diesbezüglich informiert, jedoch war dort nie die Angabe auf mehrere Monitore bezogen. Mir ist bewusst, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass die Monitore auch privat genutzt werden, jedoch wäre die 50:50 Anrechnung immerhin besser als gar nichts. Aufgrund meines Werkstudentenjobs verdiene ich ausreichend, um über den Steuerfreibetrag zu kommen und eine Steuererklärung einzureichen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Dominik
2 Antworten
Naja 2 Monitore ist so eine Sache. Grds reicht einer zum arbeiten aus.
Du kannst beide reinschreiben und ggf wird er eben gestrichen.
Du musst nur schauen ob du die AfA willst oder als sofort Abschreibung.
Die Frage bleibt nur noch, hast Du genug weitere Werbungskosten um über den Pauschbetrag von 1000 € zu kommen. Wenn das der Fall ist, dann kannst Du auch zwei Monitore mit bei der Steuer angeben.
Wenn du unter 1000€ bleibst musst du keine Belege bringen da 1000€ mindestens angesetzt werden. Arbeitnehmer Pauschbetrag.
sonst würde man sich unnötige Arbeit machen.
wenn du keine anderen Werbungskosten hast also unter 1000€ bleibst musst du nicht ansetzen da du die eh bekommst.
du musst halt Fahrten Arbeit und Uni Differenzieren. Arbeit sind Werbubgbskosten, Uni sind Sonderausgaben wenn es das erststudium sind
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, muss man unterhalb des Pauschbetrags von 1000€ doch nur keine Belege einreichen oder vertue ich mich da ?
Ich habe meine Werkstudentenstelle erst letztes Jahr im Juli begonnen und habe innerhalb des letzten Kalenderjahres durch diese Stelle knapp 10.800€ verdient, weshalb ich für das jetzige Jahr mit ca. 22.000-23.000€ rechne. Dabei hatte ich bereits im letzten Jahr Steuerabgaben von knapp 900€, welche mir laut meiner jetzigen Steuererklärungskalkulation komplett zurückgezahlt wird.
Da ich dieses Jahr aufgrund des ungefähren Verdienst von ca. 22.000-23.000€ auch über den Steuerfreibetrag komme , werde ich natürlich auch nächstes Jahr eine Steuererklärung abgeben.
Alleine durch meine Arbeitswege sowohl zur Uni als auch zur Arbeit (ca. 1800€), meiner Studiengebühren (jährlich 640€) und meiner Werkstudentenkrankenkassenausgaben (110€ pro Monat) werde ich bei ca. 3700€ an Werbungskosten/Sonderausgaben liegen.