geschäftlich und privat genutzte Arbeitmaterial absetzen

1 Antwort

Genau in dem Verhältnis der betrieblichen Nutzung zur Gesamtnutzung. Wenn also die Geräte beispielsweise zu 15 % betrieblich genutzt werden, sind ihre Kosten zu 15 % Betriebsausgaben. Dem Steuerpflichtigen obliegt es allerdings, zum einen die Kosten selbst und zum anderen das Nutzungsverhältnis gegenüber dem Finanzamt glaubhaft zu machen.

martina1777 
Beitragsersteller
 25.06.2012, 12:45

Danke!

Wie setzt ich es dann ab. Ziehe ich 25% vom kaufpreis ab und setzte diese 25% bei der Abschreibung an?