Pendlerpauschale bei Nutzung Poolfahrzeug?

1 Antwort

Bin jetzt auch kein Steuerexperte, aber Besitzer eines Firmenfahrzeugs.

Nein, du kannst die Pendlerpauschale nicht ansetzen, denn dir entstehen ja keine Kosten bei der Nutzung des Poolfahrzeugs, denn alle mit dem Fahrzeug auftretenden Kosten inklusive Sprit zahlt ja die Firma.

Daher muss ein Firmenfahrzeugbesitzer sowohl 1% des Fahrzeugwertes UND die Entfernung zur Arbeit versteuern.
Allerdings darf der das Fahrzeug auch privat nutzen.
Daher lohnt sich ein Firmenfahrzeug steuerlich nicht, wenn man weit entfernt vom Arbeitsplatz wohnt und jeden Tag pendeln muss.

ChristianLE 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 15:05
Daher muss ein Firmenfahrzeugbesitzer sowohl 1% des Fahrzeugwertes UND die Entfernung zur Arbeit versteuern.

Das ist momentan noch der Punkt, den mein (vielleicht künftiger) Chef mit seinem Steuerberater abklären will. Der Punkt mit der 1%-Regelung kommt für mich nicht in Frage, bzw. macht das Jobangebot als Paket für mich unattraktiv.

Der Plan (bzw. unserer) ist, dass das Fahrzeug eben nicht mein persönlicher Firmenwagen ist, sondern eher ein Poolfahrzeug, das tagsüber alle nutzen und ich halt für den Arbeitsweg mit "nach Hause nehme".

denn dir entstehen ja keine Kosten bei der Nutzung des Poolfahrzeugs, denn alle mit dem Fahrzeug auftretenden Kosten inklusive Sprit zahlt ja die Firma.

Ja, das ist auch mein Gedanke. Aber wie gesagt: Wenn ich mich einer Fahrgemeinschaft anschließe, zu Fuß oder mit dem Rad auf Arbeit komme, entstehe auch keine Kosten, dennoch kann ich das steuerlich geltend machen.

Danke für deine Antwort