Pendlerpauschale bei Nutzung Poolfahrzeug?
Hallo Zusammen,
da ich in Sachen Steuererklärung absolut unbewandert bin, hoffe ich auf Euer Schwarmwissen.
Mir liegt ein Jobangebot vor, bei dem ich jeden Tag 60km pendeln muss (einfache Strecke). Da ich aber offen kommuniziert habe, dass ich hierfür nicht mein Privatfahrzeug nutzen werde, steht aktuell im Raum, dass ich ein Poolfahrzeug dauerhaft zur Verfügung gestellt bekomme, dass ich allerdings nicht privat nutzen darf/werde (Also abgesehen für den Arbeitsweg, der ja de facto auch privat ist).
Meine Frage hierzu: Darf ich die Pendlerpauschale bei den Kosten ansetzen? Grundsätzlich habe ich es so verstanden, dass ich die Kosten auch absetzen könnte, wenn ich den Arbeitsweg mit dem Rad oder zu Fuß absolviere, d.h. die tatsächlich entstandenen Kosten sind irrelevant.
Ich habe auch gehört, dass ich das nicht als Werbungskosten geltend machen kann, wenn das ein Dienstwagen ist, der nur mir persönlich zur Verfügung steht.
Aber wie sieht das mit einem Poolfahrzeug aus, der mir theoretisch nicht einmal arbeitsvertraglich zugesichert ist?
Vielen Dank.
1 Antwort
Bin jetzt auch kein Steuerexperte, aber Besitzer eines Firmenfahrzeugs.
Nein, du kannst die Pendlerpauschale nicht ansetzen, denn dir entstehen ja keine Kosten bei der Nutzung des Poolfahrzeugs, denn alle mit dem Fahrzeug auftretenden Kosten inklusive Sprit zahlt ja die Firma.
Daher muss ein Firmenfahrzeugbesitzer sowohl 1% des Fahrzeugwertes UND die Entfernung zur Arbeit versteuern.
Allerdings darf der das Fahrzeug auch privat nutzen.
Daher lohnt sich ein Firmenfahrzeug steuerlich nicht, wenn man weit entfernt vom Arbeitsplatz wohnt und jeden Tag pendeln muss.
Daher muss ein Firmenfahrzeugbesitzer sowohl 1% des Fahrzeugwertes UND die Entfernung zur Arbeit versteuern.
Das ist momentan noch der Punkt, den mein (vielleicht künftiger) Chef mit seinem Steuerberater abklären will. Der Punkt mit der 1%-Regelung kommt für mich nicht in Frage, bzw. macht das Jobangebot als Paket für mich unattraktiv.
Der Plan (bzw. unserer) ist, dass das Fahrzeug eben nicht mein persönlicher Firmenwagen ist, sondern eher ein Poolfahrzeug, das tagsüber alle nutzen und ich halt für den Arbeitsweg mit "nach Hause nehme".
denn dir entstehen ja keine Kosten bei der Nutzung des Poolfahrzeugs, denn alle mit dem Fahrzeug auftretenden Kosten inklusive Sprit zahlt ja die Firma.
Ja, das ist auch mein Gedanke. Aber wie gesagt: Wenn ich mich einer Fahrgemeinschaft anschließe, zu Fuß oder mit dem Rad auf Arbeit komme, entstehe auch keine Kosten, dennoch kann ich das steuerlich geltend machen.
Danke für deine Antwort