Kann ich eine Tattoo-Entfernung als Werbungskosten von der Steuer absetzen?
Ich werde dieses Jahr eine neue relativ konservative Stelle antreten. Eine relativ große Jugendsünde schimmert leider beinahe immer unter dem Hemd durch und das kommt jetzt schon nicht so gut und ist bei meinem neuen Job einfach ein "No-Go". Ich habe mich nun dazu entschieden das weglasern zu lassen. Allerdings ist das extrem teuer. Könnte an die 2000 EUR kosten.
Nach der Definition von Werbungskosten: "Als Werbungskosten werden bei den Überschusseinkünften Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Diese Kosten sind zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abzuziehen."
Nach dieser Definition müsste das eigentlich als Werbungskosten absetzen können. Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht? Akzeptiert das Finanzamt das? Braucht man da evtl. ne Bestätigung des Arbeitgebers drüber? (Wobei ich das schon ziemlich absurd fände.)
Danke schon mal und beste Grüße CJ
9 Antworten
Die Entfernung deines Tatoos hat steuerrechtlich leider nichts mit Werbungskosten zu tun. Werbungskosten sind ja Ausgaben zur Erwerbung (Bewerbungskosten, Umschulungskosten e.t.c.), Sicherung ( Fahrtkosten, Doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel, Telefonkosten, Arbeistzimmer...) und Erhaltungen ( Weiterbildung...) von Einnahmen dienen.... Wenn ich mir die Augen lasern lasse, dass ich hinterher am PC in der Firma besser arbeiten kann, sind das z.B. auch keine Werbungskosten... Es gibt auch einen §11 im Einkommensteuergesetz, der da sagt: Wenn sich Ausgaben nicht eindeutig in privat und beruflich aufteilen lassen, sind sie der privaten Lebensphäre zuzuordnen und nicht abzugsfähig..
Das ist wohl eher § 12.
Also ich an Deiner Stelle würde es auf jeden Fall versuchen. So abwegig, wie einige hier tun ist das nicht!
Zunächst wird der Sachbearbeiter beim Finanzamt den Abzug als Werbunsgkosten mit ziemlicher Sicherheit ablehnen, aber gegen diesen Einkommensteuerbescheid kannst Du ja dann innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen. Auf diesen Einspruch muss das Finanzamt reagieren.
Entweder der Sachbearbeiter schreibt Dir nochmal und erklärt, warum er die Kosten für nicht abzugsfähig hält und fordert Dich auf, Deinen Einspruch zurückzunehmen, was Du nicht tun musst, schreib ihm dann nochmal dann landet die Sache ziemlich sicher bei der Rechtsbehelfsstelle.
Oder er gibt die Sache gleich ab an die Rechtsbehelfsstelle. Die fällen dann eine sog. Rechtsbehelfsentscheidung (bislang ist alles übrigens noch kostenlos, aber es kann schon ein wenig dauern, manchmal sogar ein paar Jahre), gegen die man dann Klage beim Finanzgericht erheben könnte (ab jetzt wirds kostenpflichtig und ohne rechtlichen Beistand auch ziemlich aussichtslos). Ich finde Deine Gründe nicht total abwegig, daher denke ich, ein Versuch kann nicht schaden. Und wer weiss...
An dieser Stelle auf jeden Fall - gutes Gelingen!
du kannst es versuchen aber leider geht das rein rechtlich nicht das dein arbeitgeber von dir nicht verlangen kann das du das tatoo entfernen lässt!bessere changen hättes du evtl. bei den aussergewöhnlichen belastungen! lg malli
Hhmmm..., die Frage finde ich echt gut. Nein das wird nicht als Werbungskosten anerkannt. Aber ich würde es stumpf versuchen. Deine Ausführungen dazu sind gut und das Finanzamt freut sich auch mal über eine Abwechslung. :-)
hi. das wird sicherlich nicht der fall sein, dass du diese kosten als werbungkosten geltend machen kannst. würde vielleicht versuchen sie als sonderausgaben abzusetzten, obwohl ich mir fast sicher bin dass das auch abgelehnt wird, weil es einfach privatsache ist und somit nicht unter deiner veranlagung fällt. auf jeden fall solltest es machen da die arbeitsstelle wohl ziemlich wichtig ist. allerdings sind tatoos heutzutage nicht mehr so schlimm wie das noch vor jahren der fall war. gruß