Steuererklärung: Zählt das nachgeholte Abitur zu den Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Hallo liebe Community,
ich mache zurzeit meine Steuererklärung, aber ein Punkt ist mir unklar.
Ich hole derzeit auf dem Abendgymnasium mein Abitur nach. Der Besuch hat überhaupt nichts mit meiner Arbeit zu tun, es ist also keine Fortbildung o. ä.
Meine Frage ist nun, wo kann ich die Fahrtkosten dorthin absetzen?
Bei den Werbungskosten oder bei den Sonderausgaben? Ich habe schon im Internet viel nachgeschaut, doch keine klare Antwort gefunden.
Bei den Werbungskosten wird argumentiert, dass es dies nicht sein kann, weil eben das nachgeholte Abitur überhaupt nichts mit meinem Job zu tun hat.
Bei den Sonderausgaben wird argumentiert, dass dies nur für die erste Berufsausbildung zählt.
Was ist nun richtig? Und wie setze ich das dann an; 0,30 € für Hin- und Rückfahrt pro gefahrenen Km!?
Und; zählt Fachliteratur für das Abendgymnasium, Schulgeld usw. dann auch zu Werbungskosten / Sonderausgaben?
Danke, viele Grüße und frohe Weihnachten :)
5 Antworten
> Und; zählt Fachliteratur für das Abendgymnasium, Schulgeld usw. dann auch zu Werbungskosten / Sonderausgaben?
Ich sehe, Du hast gar viele Fragen. Da solltest Du einen Fachmann aufsuchen, das lohnt sich schon deshalb, weil dem zusätzlich zu den genannten noch weitere Ausgaben einfallen (z.B. Verpflegungspauschale bei längeren Unterrichtstagen), an die Du nicht gedacht hast.
Möglicherweise ergibt sich in Deinem Fall, dass es egal ist, ob Sonderausgaben oder Werbungskosten, nämlich dann, wenn Deine Ausgaben weder den Sonderausgaben-Höchstbetrag von 6 TE noch Dein Jahreseinkommen übersteigen.
Falls es einen Unterschied macht, bedarf es einer guten Begründung (wie gesagt: Du brauchst einen Fachmann), warum Dein Abi Werbungskosten darstellt.
Das Finanzamt neigt dazu, unklare Weiterbildung als Sonderausgaben einzustufen. Weil das nur in seltenen Ausnahmefällen für den Steuerpflichtigen von Vorteil ist.
Ob die Kosten für das Abitur zu den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben gehört, sollte dich nicht interessieren. Du gibst sie immer an. Soll doch das Finanzamt entscheiden, ob es sie anerkennt oder zurückweist. Das macht selbst ein Steuerberater so, wenn er sich über die Rechtslage nicht ganz klar ist oder siese nicht eindeutig ist.
Wenn Du diese Kosten geltend machst, dann natürlich nicht nur die Fahrtkosten, sondern alle die Ausgabe, die sich eindeutig auf das Abitur beziehen. Die Anschaffung eines Schreibblocks oder Kugelschreibers zählen sicher nicht dazu (die kannst Du auch bei anderen Gelegenheiten als dem Abitur benutzen), aber ein Fach- bzw. Schulbuch durchaus.
Warum soll denn das Erreichen des Abiturs keine Fortbildung sein, wenn ich fragen darf?
Gruß Matti
Immer als Werbungskosten ansetzen.
Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung dürfte bald nicht mehr relevant sein.
Kannst du bei Sonderausgaben ansetzen und dann schauen ob der Fiskus es anerkennt.
Seit wann kann man private Fahrten mit dem Dienstwagen steuerlich absetzen? Außer in der Politik....?