Tattooentfernung steuerlich absetzbar?
Moin,
ich muss in Wirtschaft eine vereinfachte Steuererklärung machen und dort kam die Frage ob man einen Tattooentfernung steuerlich absetzen kann?
Wenn ja: muss man sie entweder zu Außergewöhnliche Belastung, Sonderausgaben oder Werbungskosten einordnen.
Vielen Dank im Vorraus!
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuererklärung, Wirtschaft und Finanzen
Sonderausgaben scheiden von vornherein aus, bei Werbungkosten fehlt wahrscheinlich der berufliche Zusammenhang, bleibt also höchstens außergewöhnliche Belastung, wenn die Entfernung 'zwangsläufig' sein sollte.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Könnten Werbungskosten sein, wenn erst dadurch ein neuer Job möglich ist.
Nein! Soetwas kann man nicht absetzen ...
Nein das kann man nicht absetzen... eigenes Vergnügen