Steuererklärung - Kosten durch Vermietung?
Hallo,
wir haben letztes Jahr mein Elternhaus gekauft und vermieten eine Etage an meine Eltern. Sie zahlen uns dafür 2/3 der ortsüblichen Miete.
Wir haben alle Rechnungen und Quittungen für Renovierung etc. aufbewahrt und jetzt sagte mir meine Nachbarin, dass auf allen Rechnungen zwingend der Vermerk "Mietwohnung" draufstehen müsse, ist das so? Das haben wir jetzt natürlich nicht...bekomme etwas Panik, dass wir nun keine der Rechnungen einreichen können.
Laura
6 Antworten
Draufstehen muss da meines Wissens nix.
Es muss nur nachweisbar sein, dass es sich eben um die vermietete Wohnung handelt. das ist in der Regel durch die Adresse auf der Rechnung und auch durch Arbeits- bzw. Regieberichte gegeben.
Das ist das, was dir der Handwerker gibt, damit du nachprüfen kannst, ob der auch das gemacht hat, was er dir in Rechnung gestellt hat.
Nein muss nicht draufstehen. Du must es nur angeben für welche wohnung
Wir machen es über das WISO-Programm.
Vermerke ich auf der Rechnung für welche Wohnung oder in dem Programm?
In der Steuererklärung gibt du genau an was wann welche rechnung ist, da gibts eine liste
Das ist Quatsch von deiner Nachbarin. Denn wenn es Relevanz hätte, wenn man so einen Vermerk auf die Rechnung schreibt, dann würde man das auch auf Rechnungen schreiben, die nicht für die Mietwohnung sind und mit absetzen. Im Zweifel prüft das das Finanzamt ganz anders nach, ob du richtige Angaben machst.
Übrigens, seit diesem Jahr soll man ja ans Finanzamt überhaupt keine Belege mehr einschicken mit der Steuererklärung, sondern diese nur bereit halten, falls das Finanzamt zur Überprüfung danach verlangt. Und wenn du eine Software benutzt, mit der du die Daten digital ans Finanzamt schicken kannst, dann geht auch die Bearbeitung wesentlich schneller.
Das mit der schnelleren Bearbeitung stimmt nicht mehr. Das war vor einigen Jahren, als elster eingeführt wurde, so. Mittlerweile kommen die meisten Steuererklärungen elektronisch, also wird da nichts mehr vorgezogen. Und Belege für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Renovierungsmaßnahmen werden auf jeden Fall angefordert, also spart man Zeit, wenn man sie gleich mit der Erklärung mitschickt!
Ich habe nicht gesagt, dass irgend welche Steuererklärungen vorgezogen werden. Sondern die Verzögerung in der Bearbeitung kommt dadurch, dass Steuererklärungen, die in Papier eingereicht werden, zuerst eingescannt und digitalisiert werden. Hierfür sind Zentren eingerichtet worden, die das erledigen. Das braucht Zeit. Alle Erklärungen werden dann vom Finanzamt rein digital bearbeitet.
Belege sollen wirklich nicht mehr eingeschickt werden. Das Finanzamt fordert diese ein bei Bedarf.
Normalerweise reicht die Angabe der Adresse völlig aus mit der Angabe der Etage wo es verwendet wurde. Beispiel: Max Mustermann, Musterstraße 4, 2.OG ( Links, Mitte oder Rechts) , 12345 Musterstadt. Wenn das auf der Rechnung draufsteht oder auf der Quittung ,ist das OK.
Schreib halt Mietwohnung als eigenen Vermerk auf die Rechnung drauf.
Also meinst du handschriftlich reicht aus?
Ich denke halt:
Dem FA muss schon irgendwie glaubhaft gemacht werden können, dass die Ausgaben für Renovierung der Wohneinheit die vermietet wird angerechnet werden können. Ein gemeinsamer Eingang kann nur teilweise abgesetzt werden. die abgeschloßene Whg allerdings zu 100 %. Auf der Rechnung steht nun sicher blos die gemeinsame Anschrift. Ich denke der Aussteller der Rechnung hätte auf deinen Wunsch die Wohneinheit präzisieren können. Allerdings kann man das doch gegenüber sich selbst und dem FA auch selbst tun.
Was sind Arbeits- und Regieberichte?