Bohrmaschine als Werbungskosten für Vermieter während Renovierung absetzbar?
Ein Vermieter muss für einen Renovierung eine Bohrmaschine kaufen. Diese wird nur für die Renovierung genutzt. Kann der Vermieter die Bohrmaschine als Werbungskosten absetzen?
4 Antworten
Eine Bohrmaschine kann auch privat genutzt werden. Es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass die Nutzung ausschließlich für unternehmerische Zwecke (für das Finanzamt ist ein Vermieter ebenfalls "Unternehmer") erfolgt. Wenn der Bearbeiter in der Veranlagung großzügig ist, wird er einen privaten Anteil aus den Anschaffungskosten herausrechnen. Es kann aber auch sein, dass die Anschaffungskosten überhaupt nicht als Werbungskosten anerkannt werden, da eine leichte und einwandfreie Trennung in betrieblich/beruflich und privat veranlasst nicht möglich ist.
Der Vermieter sollte seinen Steuerberater fragen.
Vielleicht. Als Werbungskosten absetzen lassen sich nur solche Werkzeuge, die ausschließlich für die Renovierung vermieteter Wohnungen benötigt werden, und zwar so lange, bis sie abgenutzt oder kaputt sind. Bei einer Bohrmaschine ist das kaum gegeben. Diese kann und wird man in der Praxis auch für private Zwecke nutzen. In diesem Fall kann die Bohrmaschine nicht abgesetzt werden.
Natürlich.
Ergibt sich doch aus der Definition der Werbungskosten aus § 9 EStG.