Steuererklärung - immer 230 Tage?

7 Antworten

Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist die Anzahl der Arbeitstage wichtig.

Das Jahr hat 365 Tage abzüglich 104 Samstage und Sonntage und je nach Bundesland zwischen 9 und 13 Feiertage. Bei einer 5-Tage-Woche hat ein Angestellter zudem mindestens 20 Tage Urlaub, viele aber dank Tarifvertrag 30 oder gar 35 Tage.

Somit bleiben je nach Bundesland und Arbeitsvertrag zwischen 213 und 232 Arbeitstage übrig. zusätzlich müssten dann Krankheits- und andere Fehltage abgezogen werden.

Das Finanzamt erkennt daher in der Regel ohne Nachfrage folgende Arbeitstage pro Jahr an:

  • bei einer 5-Tage-Woche 230 Arbeitstage pro Jahr oder
  • bei einer 6-Tage-Woche 280 Tage pro Jahr

hier weiter:

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/0/704/wie_viele_arbeitstage_kann_ich_in_der_steuererklaerung_fuer_fahrtkosten_ansetzen

mad5678 
Beitragsersteller
 22.06.2019, 09:58

Danke! habe eben auch noch das gefunden von der offiziellen Seite: "Werden noch die Feiertage, der Urlaub sowie die Krankheitstage abgezogen, landet man eigentlich bei 220 Tagen. Zu Gunsten des Arbeitnehmers erkennt das Finanzamt aber auch 230 Arbeitstage in der Steuererklärung ohne Überprüfung an."

Da steht also ganz deutlich dass man Krankheitstage nicht abziehen braucht.

Also 230 und gut ist

PatrickLassan  22.06.2019, 11:18
@mad5678
Da steht also ganz deutlich dass man Krankheitstage nicht abziehen braucht.

Das steht dort nicht. Dort steht nur, dass Finanzämter aus Vereinfachungsgründen nicht beanstanden, wenn sie nicht abgezogen werden.

mad5678 
Beitragsersteller
 23.06.2019, 12:47
@PatrickLassan

bedeutet letztendlich aber genau das selbe, darauf kommt es an :)

PatrickLassan  23.06.2019, 13:57
@mad5678

Eben nicht. Es kann durchaus sein, dass Finanzämter in einigen Fällen prüfen, und dann bekommst du bei falschen Angaben ein Problem.

Das habe ich auf der offiziellen steuerklassen Seite gefunden:

"Werden noch die Feiertage, der Urlaub sowie die Krankheitstage abgezogen, landet man eigentlich bei 220 Tagen. Zu Gunsten des Arbeitnehmers erkennt das Finanzamt aber auch 230 Arbeitstage in der Steuererklärung ohne Überprüfung an."

Also 230..

Aktuell ist es tatsächlich so das das Finanzamt es nicht überprüft. Trotzdem ist es aber falsch und im Grunde auch eine Steuerhinterziehung wenn man mehr Arbeitstage einträgt als man tatsächlich hatte.

Nachvollziehen könnten die das schon. Sie müssten dich nur auffordern einen Nachweis für die von dir eingetragenen Arbeitstage nachzureichen

230 Tage - bei 5-Tage-Woche

280 Tage - bei 6-Tage-Woche

Hierbei handelt es sich, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, um eine sogenannte "Nichtaufgriffsgrenze" - d. h. die Angabe wird i. d. R. nicht in Frage gestellt und es wird auch kein Nachweis verlangt.

110 € für Arbeitsmittel ist ebenfalls eine solche Nichtaufgriffsgrenze.

Einen Rechtsanspruch hat man darauf aber nicht.

Bei uns in Deutschland kann alles nachvollzogen werden. Jedes Personalbüro führt eine Krankheits- und Urlaubskartei. Lass Dir einen Ausdruck davon geben und trage die wahren Arbeitstage ein. So solltest Du nicht angreifbar sein!