Steuererklärung: Anlage N Zeile 35 Fahrten zur Arbeit?
Und zwar würde ich gerne wissen ob ich in Zeile 35 ,,aufgesucht an Tagen" meine Arbeitstage abzüglich Ziele 31 ,,Urlaubs- und Krankheitstage" eintragen muss, oder das Finanzamt dies nachher berücksichtigt?
2 Antworten
Ja, mußt Du. Wie sonst soll das Finanzamt die Fahrtkosten berechnen ?
Seit wann sind Urlaubstage Arbeitstage?
Weil an Krankheits- und Urlaubstagen die Arbeitsstätte nicht aufgesucht wurde, folglich der Weg nicht anfiel und damit auch kein Anspruch auf Berücksichtigung dieser Tage besteht.
Das ist nur für den Fall vorgesehen, dass Du deine tatsächlichen Arbeitstage nicht kennst.
Sonst kannst Du nämlich die tatsächlichen Arbeitstage eintragen.
Sonst gilt folgendes:
Du trägst die Wochen- Arbeitstage ein, üblicherweise "5".
Du trägst die Urlaubs- und Krankheitstage ein.
Dann ermittelt das Programm die Arbeitstage, aber natürlich unter zusätzlichen Berücksichtigung der Feiertage.
Es könnte ja sein, dass ich meine Arbeitstage eintrage z.B. 200 und 20 Tage Urlaub hatte, folglich 180 Tage zur Arbeit gefahren bin. Warum sonst sollte das Finanzamt danach fragen wie oft ich krank/ Urlaubstage hatte.