Alarmanlage richtig buchen. AFA
Habe mir eine Alarmanlage für meinen Betrieb einbauen lassen. Gekostet hat mich das Ganze 5000€ Brutto.
Wie buche ich den Kram jetzt? Die Umsatzsteuer bekomm ich ja bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung sofort zurück. Dann muss ich bei der Steuererklärung 2012 die Alarmanlage in die AFA Tabelle eintragen und auf 11 Jahre abschreiben.
Verringert denn die Ausgabe von 5000€ meinen Gewinn in diesem Jahr? Oder darf ich jedes Jahr nur 1/11 von den 5000€ vom Gewinn abziehen? Oder darf ich dieses Jahr 5000€ + 1/11 der 5000€ vom Gewinn abziehen?
6 Antworten
Natürlich bin ich von Netto 5.000 ausgegangen, denn die enthaltene Umsatzstuer komm ja automatisch beim Buchen auf das Vorsteuerkonto, da bleibt ja nur Netto für das Anlagekonto übrig. Ich würde aber auch nicht 11 Jahre, sondern max. 8 Jahre abschreiben. Einhornhaus liegt mit seiner Antwort völlig daneben, was die 20% Projent betrifft. Das ist wieder ein anderer Fall der Sonderafa. Die kann geltent gemacht werden, wenn eine Investitionsrücklage gebildet wurde. Die kommt aber bei der Alarmanlage nicht in Frage, da sie nur für bewegliche Anlagegüter gebildet werden kann.
Grundsätzlich ist die Lebensdauer eines Anlagegutes entscheidend und nicht was eine Tabelle sagt. Wenn eine Maschine eingekauft wird die im wirklichen Leben erfahrungsgemäß 5 Jahre hält und sie in der Tabelle mit 10 Jahren steht ist es kein Problem sie mit 5 Jahren abzuschreiben. Das Prinzip der Afa basiert auf der Lebensdauer. Degressiv ist keine Sonderafa. Es gibt LInear und Degressiv und man kann wählen. Degressiv ist immer dann anzuraten wenn man den Gewinn schmälern will. Hier reden wir von steuerlicher Afa und dann ist es immer anzuraten den höchsten Satz anzusetzen. DAs hat auch überhaupt nichts mit Investitionsrücklagen zu tun. Und wenn Du gar nicht weisst was Du tun sollst rufst Du beim Finanzamt an und fragst die Mitarbeiter. In der Regel bekommt man dort sehr gute Auskünfte.
Vom Grundsatz her gehört die Alarmanlage in das Anlagevermögen. Es zählt aber nicht nur die Alarmanlage selbst, sondern den Anschaffungskosten muss auch der Einbau hinzugerechnet werden. Der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ist der Wert, der auf das Anlagekonto geht. Lineare Afa 11 Jahre bedeutet, dass die 5000 Euro durch 11 geteilt werden, damit kommt man auf die Jahresafa 454,55. Ist das Anschaffungsdatum z. B. im März, dann werden die 454,55 gezwölftelt und mit den Afa-Monaten ab März (10 Monate) multipliziert, so dass für 2011 eine Afa von 378,79 zum Ansatz kommt. Das Betriebsergebnis vermindert sich durch diese Investition nur um 378,79. Die zwei Monate entgangene Afa 2011 werden in die ersten zwei Monate des 12. Jahres verschoben. Bei degressiver Afa ist es genau so, nur dass die jählichen Abschreibungssätze anders sind (eine höhere Afa in den ersten Jahren). Aber Leute, wie sieht eure Buchhaltung aus, wenn ihr solche elementaren Sachen nicht wisst?
Du bist jetzt von 5000€ netto ausgegangen, richtig?
Du kannst natürlich in Summe nur abschreiben(als Ausgabe geltend machen) was du auch bezahlt hast. Und das sind 5000€ , die AFA-Tabelle sagt dir dann über welchen Zeitraum. 11 Jahre in diesem Fall, also kannst du in den nächsten 11 Jaren auch nur die 1/11 als Ausgabe ansetzen / abschreiben.
Eine Anlage wird immer so lange wie die Lebensdauer ist abgeschrieben. Dabei zählt was Du glaubst wie lange die Anlage Ihren Dienst tut. Ich würde eine Alarmanlage höchstens auf 8 Jahr abschreiben. Außerdem degressiv weil der Wert der Anlage ja in den ersten Jahren krass abnimmt und das steuerlich sowieso das beste ist - also wenn ich mich nicht irre 20 %. Du darfst aber nur vom Kaufmonat an abschreiben - also nicht pauschal ein Jahr nehmen. Pro Rata temporis.
dabei zählt nicht, was man glaubt, sondern was in der AfA-tabelle steht. degressiv abzuschreiben macht nur sinn, wenn die ergebnis-situation das hergibt.
wenn die tabelle sagt, dass du die anlage auf 11 jahre abschreiben musst, dann kannst du entweder linear 11 jahre lang den gleichen betrag absetzen oder degressiv einen prozentsatz vom jeweiligen restwert.
Aber was ist dieses Jahr mit den Anschaffungskosten von 5000€?
Deine Anschaffungskosten erhöhen Dein Anlagevermögen, haben also mit der GuV nichts zu tun.
Also darf ich die 5000€ nicht als Ausgabe buchen? Sondern jeweils nur 1/11 pro Jahr?
Es ist keine Ausgabe, weil das Geld sozusagen im Betrieb bleibt, in Form von einer Alarmanlage Kann man das so formulieren?
Richtig, die 5.000,00 Euro buchst Du
Anlagekonto (=Bilanzkonto) an Bank bzw. Kreditor
.
Die jeweilige Afa buchst Du dann
Abschreibungen (=Aufwandskonto) an Anlagekonto
.
Dein Anlagevermögen nimmt dann jährlich um den Betrag der Afa ab.
Nur die Afa vermindert Deinen Gewinn.
Aber die AFA-Tabelle sagt man muss Alarmanlagen über 11 Jahre abschreiben? Wieso meinst Du das auch 8 Jahre möglich sind?