Muß man bei der Steuererklärung die Krankheitstage angeben?
Also ich muß für 2015 noch meine Steuererklärung als Arbeitnehmerin ausfüllen. Für den Weg zur Arbeit (einfache Distanz 25 km) habe ich 230 Tage angegeben, weil ich sechs Wochen Urlaub bekomme. Aber ich war fünf Wochen krank. Muß ich das auch reinschreiben?
6 Antworten
Du darfst nur die tatsächlich geleisteten Fahrten angeben - alle Tage, an denen Du nicht gefahren bist, musst Du abziehen.
Du ziehst von den geleisteten Arbeitstagen die 5 Wochen = 25 Arbeitstage ab. Dann haut die Rechnung hin.
Wenn Du 5 Wochen krank warst, ist mit Sicherheit ziemlich oben auf dem Ausdruck der Elektronischen Steuerbescheinigung unter "Zeiten ohne Bezug von Arbeitsentgelt" oder so ähnlich eine Zahl eingetragen.
Und wenn Du Krankengeld bezogen hattest, musst Du zwingend die Bescheinigung der Krankenkasse beifügen und den Betrag an der entsprechenden Stelle eintragen.
Daraus ergibt sich zwingend, dass Du Deine Arbeitstage neben dem Urlaub auch um die Krankentage kürzen musst.
Tust Du das nicht, dann gibt es dafür ein unschönes Wort: Steuerhinterziehung.
Tage an denen du nicht auf Arbeit warst kannst du dem Fiskus doch nicht in Rechnung stellen.
Also JA
Du solltest das reinschreiben - nachprüfen wird das aber niemand.
"nachprüfen wird dies niemand"... und wenn es z.B. eine Lohnsteuerprüfung gibt und der Prüfer entsprechende Kontrollmitteilungen schreibt, dann würde es auf eine Steuerhinterziehung rauslaufen.... Wäre vorsichtig mit solchen "Thesen".
Natürlich kann man das Nachprüfen. Ob das dann tatsächlich gemacht wird, weiß man im einzelnen nicht. Nur weil man das vielleicht schon mal gemacht hat und es hat niemand bemerkt, heißt nicht, dass das immer so ist.