Refurbished Gerät von der Steuer absetzen (Steuern)?
Ich möchte für meine Firma ein neues MacBook kaufen und zwar das MacBook Air, welches im November 2020 veröffentlicht wurde. Ich möchte es direkt von Apple als refurbished, also als generalüberholtes Gerät kaufen.
Die Gesamtsumme enthält ca 150€ MwSt. Bekomme ich diese vom Finanzamt zurück oder weniger oder gar nicht, weil das Gerät diesen November ja bereits 2 Jahre alt ist seit Ersterscheinung und das ja den Wert mindert? Oder bekomme ich gar keine MwSt zurück, sondern habe nur den Vorteil, dass durch diese Anschaffung weniger zu versteuernder Gewinn vorliegt?
3 Antworten
Wie jede anderen Anschaffung bekommst du die Vorsteuer zurück, wenn du natürlich umsatzsteuerlich geführt wirst (kein Kleinunternehmer), wenn eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG vorliegt.
Natürlich musst du das Gerät dann ausschließlich für das Unternehmen beziehen und benutzen. Für den privaten Anteil scheidet ein Vorsteuerabzug aus.
MwSt ist Umsatzsteuer. Praktisch für einen Unternehmer ein durchlaufender Posten.
Das hat also weder was mit zu versteuerbaren Gewinn, noch mit Abschreibung zu tun.
Ja gerne.
Sie findet Anwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Alle Wirtschaftsgüter (also auch dein Apple-MacBook), die von Unternehmen angeschafft werden, haben eine sogenannte Abschreibungszeit (AfA). Der jeweilige Wert wird dann von den Einnahmen abgezogen und wirkt sich somit Gewinn mildernd aus. Wenn dein Apple Gerät schon zwei Jahre alt ist, kann nur noch der Restbuchwert angesetzt werden.
Jedenfalls ist das jetzt hier von mir sehr einfach erklärt. Hier sind genauere Infos.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/abschreibungen/
Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du die MWST klar als Vorsteuer geltend machen. Das ist egal ob das Teil neu oder gebraucht ist.
Stell dir mal vor ne Firma kauft einen gebrauchten LKW für € 70.000,- und könnte keine Vorsteuer ziehen
Danke, könntest du mir eine Definition von Abschreibung geben?