kann man als fsj-ler Fahrtkosten vom Staat zurück bekommen?
Ich nache zur zeit mein fjs und muss hin und zurück jeden tag 50 km mit dem auto fahren.. öffentliche Verkehrsmittel wären noch teurer aber uch bekomme keine Förderung von meinem Arbeitgeber.. und jetzt bin ich ja Sozialversicherungspflichtig kann ich dann irgendwie von der Steuer absetzen?
2 Antworten
Hallo,
wenn im Laufe des Kalenderjahres 2014 Lohn-/Einkomnmensteuern gezahlt werden, können alle Werbungskosten (z.B. Fahrkosten, Fachbücher ...) von den Einkünften abgezogen werden. Da aber bereits eine Pauschale von 1000 Euro pro Kalenderjahr berücksichtigt wird, sind nur Werbungskosten über 1000 Euro relevant. Die Teil-Erstattung würde dann bei der Einkommensteuererklärung für 2014 erfolgen.
Sonst ggf. Fahrgemeinschaft suchen. Oder bei den Öffentlichen Verkehrsmitteln nach Vergünstigungen für Azubis, FSJler etc. erkundigen.
Gruß
RHW
kann man als fsj-ler Fahrtkosten vom Staat zurück bekommen?
Kann man grundsätzlich nicht. Man kann Kosten steuermindernd gelten machen.