Kann ich Bücher fürs Studium von der Steuer absetzen?
ich brauche ziemlich vielebücher für mein Studium die es teilweise nicht in der Bücherei gibt. Kann ich diese von der Steuer absetzen? Gibt es hierfür Vorraussetzungen? Bekomme ich den vollen Betrag wieder zurück?
9 Antworten
Ja, du musst nur beweisen, dass es sich um eine Fachliteratur handelt. Du musst Belege aufbewahren, damit die Summe zu Stande kommt.
Die Antwort von Steuerbaer ist schon mal ganz gut.
Ein Verlustvortrag ist natürlich nur möglich, wenn ein Verlust entsteht. Das heißt Deine Ausgaben müssen höher als die Einnahmen sein. Wenn Du z. B. 8.000 Euro im Jahr verdienst und 5.000 Euro Ausgaben für das Studium hast dann bist Du immer noch im Positiven - kein Verlust!
Bekomme ich den vollen Betrag wieder zurück?
Nein. Von der Steuer absetzen heißt dass man die Einnahmen, die verwendet wurden, nicht versteuern muss. Im obigen Beispiel müsstest Du also nur 3.000 Euro versteuern, statt 8.000. Allerdings beträgt die Steuer in dem Fall beide Male Null.
"Von der Steuer absetzen" kann man nur etwas, wenn man vorher Steuern gezahlt hat. Zunächst wäre also zu klären, ob du ggf. einen steuerpflichtigen Nebenjob hast.
Grundsätzlich kann man durch bestimmte Ausgaben sein zu versteuerndes Einkommen mindern. Zu diesen absetzbaren Kosten gehören auch Fachbücher. Wenn das eigene Einkommen aber unter dem Grundfreibetrag ist, läuft dieser Abzug ins Leere, denn auf unter 0 kann man die Steuer nicht senken.
Theoretisch denkbar wäre höchstens, dass man durch studienbedingte Kosten einen Verlustvortrag generiert. Das bedeutet, dass du während deines Studiums einen steuerlichen Verlust ansammelst, welcher dann sobald du das Studium beendet hast und Einkommen erzielst, mit diesem verrechnet wird. Damit zahlst du als Berufseinsteiger weniger Steuern, bis der Verlust aufgebraucht ist. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist das Ansammeln eines Verlustes aber nur bei einem Zweitstudium möglich. Bei einem Erststudium handelt es sich bei den Aufwendungen um Sonderausgaben, welche nicht als Verlust vorgetragen werden können. Gegen diese Ungleichbehandlung ist aber ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, so dass es trotzdem Sinn machen kann, den Verlust in der Steuererklärung geltend zu machen.
Während der Erstausbildung(Bachelor) nur wenn du auch im selben Jahr Steuern zahlst. In der Zweitausbildung(Master) auch im nachhinein meine ich. Als Werbungskosten. Aber das ist nur halbwissen.
Du kannst für (fast) alles was du fürs Studium brauchst einen Verlustvortrag machen. Wie das genau funktioniert, Google dir mal. Du kannst das dann im Arbeitsleben von den Steuern absetzen, hab ich auch gemacht und die ganzen Steuern fürs erste Arbeitsjahr wieder bekommen.