Gewerbeabmeldung - Warenbestand - Schulden?

5 Antworten

Normalerweise kalkuliert man seine Kosten auf den Einkaufspreis plus Gewinn und MwSt. und verkauft dann die Ware.

Wenn du sie wie in deinem Beispiel einfach so verkaufst, kannst du auch von der nächsten Brücke springen.

ja, musst du

engin10 
Beitragsersteller
 21.08.2017, 16:33

Und wenn ich die ganze ware als spende verschenke?

NachaGoldsack  21.08.2017, 16:34
@engin10

dann kommt das Finanzamt und prüft dich

Katzenreiniger  21.08.2017, 16:35
@engin10

Dann hast du keine Ware und 10.000 Euro Schulden. Was soll das bringen?

NachaGoldsack  21.08.2017, 16:57
@Katzenreiniger

es ist nur für das Finanzamt eine spende

in Wirklichkeit akzeptiert der gläubiger das als Erfüllung der schuld

dafür muss man aber selber das gesetz nicht ganz so genau nehmen, um seine Pappenheimer sofort zu durchschauen

wurzlsepp668  21.08.2017, 20:20
@NachaGoldsack

klar, dein Gläubiger beiteiligt sich mit an Steuerhinterziehung .....

klingt absolut logisch ...

Du kannst auch warten bis der Gläubiger gerichtliches Mahnverfahren einleitet und die Ware pfänden lässt. Ob das besser ist?

Beim Einkauf hast Du Vorsteuer bezahlt und auch bei der USt-Meldung in Abzug gebracht, aus dem Grund dürfte klar sein, dass Du Ware nicht "schwarz" verkaufen kannst, also nur mit den 19% Mehrwertsteuern...

Die Mehrwertsteuer bezahlt grundsätzlich der Käufer. Hierfür musst du die Ware plus 19% kalkulieren. Du verkaufst die Ware also für 11900€ und führst davon 1900 and FA ab. Es bleiben dir die 10000. So ist die Rechnung dann korrekt.

Damit hast du dann das Geld für die Schulden übrig und kannst diese begleichen. So geht dann deine Rechnung auf.

Das Gewerbe hast du zu bald abgemeldet. Du hast ja noch Geschäfte zu machen, um den Rest abzuwickeln.