Amazon, USt., Business Konto?
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage die mir gerade meine Nerven raubt. Ich bin selbständiger Einzelunterneher und kaufe viel bei Amazon. Vor etwa einem halben Jahr habe ich mein Amazon-Konto zum Business-Konto hochgeschraubt. Es wird ja bei Amazon viel von Rechnungen mit gültiger USt-Ausweisung gesprochen, was einem als Unternehmer durchaus positiv auffällt. Jetzt habe ich mehrfach größere Artikel bei Amazon bestellt auf deren Rechnung "keine" USt. ausgewiesen wird. Andere Rechnungen, aber deutlich weniger, weisen die USt. aus. Bei erstem Fall scheint die "innergemeintschaftliche Lieferung" daran schuld zu sein (Lieferort Polen), dass keine USt ausgewiesen wird. Ich nehme an das ich in diesem Fall definitiv kein Recht auf Vorsteuerabzug habe, oder? Was kann ich jetzt tun um weiter bei Amazon einkaufen zu können? Kann ich im Vorfeld sehen von wo Amazon die Ware versendet? Ich hab gelesen das man das Business-Konto schließen soll und ein neues Unternehmenskonto eröffnen soll? Bringt das was? Fragen über Fragen, ich hoffe es kann einer Licht ins Dunkel bringen! Danke!
4 Antworten
Durch den innergemeinschaftlichen Erwerb erhältst du ja die Ware von Amazon PL für den "Netto- Preis". Würdest du den selben Artikel bei Amazon DE kaufen wäre dieser brutto teurer, da er die deutsche Umsatzsteuer enthält. Vom Aufwand her sind aber beide Produkte für den Unternehmer gleich.
Da ist nix verspielt. Die Steuer ist ja bei dir ein durchlaufender Posten. Deine effektiven Kosten sind die Netto- Beträge.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen schuldest Du dem deutschen Fiskus die Umsatzsteuer. Das ist allerdings ein umsatzsteuerlich durchlaufender Posten und kann so behandelt werden wie der Einkauf von einem inländischen Lieferanten: die 19% auf den innergemeinschaftlichen Erwerb sind gleichzusetzen mit der Vorsteuer.
Wareneinkäufe ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, die von außerhalb der EU stammen, sind Einfuhren und somit einfuhrumsatzsteuerpflichtig (19%). Behandlung in diesem Fallk wie die Vorsteuer.
Und dann gibt es evtl. auch Einkäufe von Privatpersonen oder §19-Kleinunternehmern, die keine USt in Rechnung stellen. Bei diesen Käufen ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Danke für die Antwort aber das macht mich irgendwie nicht schlauer.
Wenn die Ware von Drittanbietern geliefert wird, könntest du nur schauen, was in Ihrem Impressum steht, um evtl. herausfinden zu können, ob es aus dem Ausland geliefert wird. Wenn es direkt von Amazon aus dem Ausland kommt, wird es schwierig.
Wenn mich nicht alltes teuscht, ist es allerdings so, dass dann natürlich keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, du allerdings selbst die Umsatzsteuer anmelden musst und gleichzeitig wieder absetzen kannst. Sehr sehr Sinnlos, ich habe da auch eine Weile über den Sinn nachgedacht, ist allerdings so. Das ganze heißt Umsatzsteuer 13b. Vlt. findest du unter diesem Schlagwort mehr Hilfreiche Antworten im Internet. ;)
LG
Der Sinn besteht einfach darin, dass Deutschland in diesen Fällen das Besteuerungsrecht hat. Ob und in welcher Höhe dann Vorsteuerabzug zu gewähren ist (z. B. wenn die Ware zum Teil auch zur privaten Verwendung erworben wurde) richtet sich nach anderen Vorschriften.
Das ist doch genau das, was ich ihm gesagt habe?
Dass er die Umsatzsteuer selbstständig in Deutschland anmelden muss.
Du hast das aber als sinnlos bezeichnet.
Für Unternehmer ist es sinnlos meiner Ansicht nach, ja. Da man sie Ausweist und gleichzeitig wieder abführt. Wenn dabei natürlich wieder private Leistungen enthalten sind, macht es Sinn, ja.
Bei meinen Firmenbestellungen sind in der Regel aber keine privaten Sachen enthalten.
Nachträglich muss ich auch noch hinzufügen, dass ich mir nicht mehr sicher bin, ob sich die USt. 13b evtl. nur auf Dienstleistungen im EU Ausland bezogen hat, sondern auch auf Waren. Aber gut. Das wird der Fragesteller schon herausfinden.
Da Du offensichtlich von keiner Kenntnis getrübt bist, hilft nur ein Tipp: Steuerberater.
Ein Lohnsteuerhilfe- Verein darf hier nicht tätig werden.
Nun ja, so ganz im Dunklen tappe ich da nicht und ein Steuerberater weiß da mitnichten mehr, dennoch geht es hier ja auch um Amazon, wo nicht jeder Bescheid weiß. Bevor ich z.B. dieses Business-Konto hatte, wurde jede Rechnung mit einer USt. ausgewiesen. Warum?
Du kennst also die Qualifikationen meines Berufsstandes?
Dann bist Du also klüger als jeder Steuerberater?
Respekt!
Anstatt einfach zu versuchen meine Fragen bzgl. Amazon zu beantworten, scheint ihre Aufgabe eine andere zu sein. Das ist schade! Mir ist klar, dass "Gute Frage" nur eine geringfügige Hilfestellung darstellt, aber wenn man sich schon hier aufhält, kann man auch versuchen drauf einzugehen. Mein Schwiegervater, Rechtsanwalt für Steuerrecht, konnte mir die spezifischen Amazon-Fragen auch nicht beantworten. Aber vielleicht wissen sie, warum ohne Business-Konto die USt. immer ausgewiesen wurde, egal wo das Paket her kam?
Es ist rückwirkend nur so ärgerlich, da ich manche Einkäufe zum selben "Netto-Preis" bei anderen Händlern bekommen hätte. So habe ich Geld verspielt und das ärgert mich tierisch.