Steuer, Brille absetzen mit Erstattung von Versicherung?
Hallo,
man kann ja den Kauf einer Brille bei außergewöhnlichen Belastungen angeben, sowie die zugehörige Erstattung.
Wenn aber die Versicherung auf den Namen eines anderen läuft und auch die Beiträge von dort aus eingezogen werden (Familien/Sammel-Versicherung) und die Erstattung auch auf das andere Konto ging, was muss ich dann bei "Erstattung" angeben?
Also ich selbst habe die Brille gezahlt, jedoch laufen die Beiträge und Erstattungen auf ein anderes Konto.
Ich meine, wir haben es untereinander geklärt und das Geld hin und her geschoben, dass alle Beteiligten glücklich sind, aber was "darf" ich dann dort angeben?
2 Antworten
Du darfst das angeben, was dir tatsächlich an Aufwendungen entstanden ist.
Von den außergewöhnlichen Belastungen wird übrigens nur der Betrag berücksichtigt, der die zumutbare Belastung übersteigt.
Wenn du "doppelt" kassieren willst, musst du nur immer daran denken, dass das Betrug ist.