Lebensversicherung läuft aus. Auszahlung auf ein Fremdkonto.

2 Antworten

Guten Abend,

man kann eine andere Kontonummer für die Auszahlung angeben auf ausdrücklichen Kundenwunsch.

Allerdings kann man damit nicht die Mitteilung an das Finanzamt umgehen, denn die Versicherung teilt dies dem Finanzamt bei Auszahlung od. Kündigung automatisch mit, sobald hier Steuern gezahlt werden müssen, darauf folgend meldet sich dann das Finanzamt bei Ihnen. Sollten hier GAR KEINE Steuern anfallen, dürfte es auch keine Probleme geben seitens des Finanzamtes. Die Versicherung sollte auf jedenfall mind 12 Jahre gelaufen sein und die Begünstigte sollte auf jedenfall das 60. Lebensjahr erreicht habe.

Liebe Grüsse

Nadine24 
Beitragsersteller
 10.11.2011, 23:55

Nabend,

das bedeutet, wenn der Versicherungsinhaber das Geld auf sein Konto auszahlen lässt, findet keine Mitteilung an das FA statt, oder auch in diesem Fall? Da die Versicherung so alt ist, sollten keine Steuern anfallen. Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht. Was ich nicht ganz verstehe: In wie weit es wichtig ist, dass die Begünstigte das 60. Lebensjahr erreicht haben sollte? Der Versicherungsinhaber ist 57 und besagte Mutter 73.

RealEstate  11.11.2011, 20:33
@Nadine24

Die Mitteilung findet in beiden Fällen statt, egal auf welches Konto das geht.

Wer ist hier Versicherungsnehmer? Die Mutter 73 Jahre oder die 57 Jährige?

Keine Sorge, es entsteht kein falscher Eindruck, der Staat bekommt genug Steuern, da sollte man auch überall dann sparen.

Die 12-60 Regel gilt : Bei Verträgen mit Vertragsabschluss vor 2005 ist die Versicherungsleistung im Erlebensfall oder bei Rückkauf (Kündigung) für Altverträge steuerfrei und kein Thema für die Abgeltungsteuer, wenn

  • die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt, -die Beiträge laufend für mindestens 5 Jahre geleistet werden, -der Todesfallschutz mindestens 60 % der Beitragssumme beträgt und -die Versicherungsansprüche nicht steuerschädlich für Finanzierungszwecke eingesetzt werden.

In anderen Fällen, z. B. wenn die Vertragslaufzeit weniger als 12 Jahre beträgt oder der Vertrag vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt wird, muss der Ertrag versteuert werden.

lg

Hallo, die Frage wurde von RealEstate richtig beantwortet.

Der Grund, warum die Kontrollmitteilungen an das FA erfolgt, hat zwei Gründe:

1) Das FA will eventuellen Geldwäschern (Geldwäschegesetz) auf die Schliche kommen, deshalb die Fragen an wen das Geld ausbezahlt worden ist. Deshalb ist auch vor vielen Jahren bei Abschluss von Lebensversicherungen eine entsprechende Frage in die Anträge aufgenommen worden ( Handelns Sie im eigenen Namen/fremden Namen).

2) Das FA prüft ob die ablaufende Lebensversicherung auch wirklich eine Lebensversicherung (Todesfallsumme von 60%) war. Andernfalls wäre es nämlich ein steuerpflichtiger Sparvertrag gewesen, der keinen steuerlichen Abzug hätte erfahren dürfen und entsprechende Steuern wären durch die Finanzverwaltung nachzufordern.