KFZ Versicherung hat ohne Wissen gekündigt. Kann mich eine Versicherung ohne Schaden rückwirkend versichern?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Anfang Februar wurde vom Konto der Versicherungsbeitrag für die KFZ-Versicherung abgebucht. Da das Konto nicht gedeckt war, ist eine Rückbuchung erfolgt. Leider habe ich das nicht gemerkt.
Am 29.04. bin ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Soweit alles in Ordnung, aber dort fiel auf, dass ich keinen Versicherungsschutz habe. Ein Anruf bei der Versicherung hat ergeben, dass die Rückbuchung erfolgt ist und mir eine Frist zur Nachzahlung gesetzt wurde. Dummerweise wurden die Briefe an meine alte Adresse versandt, obwohl ich der Versicherung meine neue Adresse längst mitgeteilt hatte. Nach dem Telefonat mit der Versicherung habe ich die Beiträge direkt nachgezahlt, eine Versicherung für die knapp 2 Monate habe ich aber ja trotzdem nicht, weil die Kündigung wirksam ist. Meine Frage ist nun, ob es eine Versicherung gibt, die mich für die 2 Monate rückwirkend versichert. Einen Schadensfall gibt es nicht. Ich möchte nur wegen fehlendem Versicherungsschutz die Anzeige vermeiden.
9 Antworten
Hi, die Anzeige ist nicht zu vermeiden. Die Tat wurde schon begangen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hattest Du keinen Versicherungsschutz.
Selbst wenn Dich eine Versicherung rückversichern dürfte, was nicht der Fall ist. An obiger Tatsache ändert das nix. Wenn wirklich ein Versicherungsfall eingetreten wäre, wäre sicherlich keine Versicherungsgesellschaft dazu bereit gewesen.
Ich denke aber auch, dass aufgrund der Umstände eine Einstellung des Verfahrens in Frage kommt, möglicherweise aber gegen Zahlung eines mittleren Betrages an die Staatskasse.
Die Anzeige wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz kannst du nicht mehr vermeiden, weil du die Tat bereits begangen hast.
Einen rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es da nicht. Sonst könnte man sich den Straftatbestand ja gleich sparen.
Alles was du tun kannst ist, im Laufe der Ermittlungen die Umstände zu erklären, wie es dazu kam und dich schnellstmöglich um eine neue Versicherung zu kümmern, damit Staatsanwalt / Richter sich vielleicht zu einer Einstellung des Verfahrens entschließen oder die Strafe möglichst gering ausfällt.
du merkst nicht das dein Konto nicht gedeckt ist, dann schreibt die Versicherung an deine falsche Adresse, was für komische zufälle, es gibt nachsendungsanträge bei der post.
jetzt hast du den salat und es wird dich auch keine Versicherung rückversichern, somit wirst du die anzeige bekommen und zahlen müssen
man verlässt sich aber nicht auf den Nachsendeantrag...den man im übrigen auch länger als ein Jahr nutzen kann... sondern man kontaktiert alle möglichen Stellen persönlich und teilt die neue Adresse mit.. da reicht eine email oder ein Anruf
@Zitrus18 Ja ist mir bewusst. Habe mich auch nicht darauf verlassen, sondern der Zulassungsbehörde meine neue Adresse mitgeteilt und wie gesagt auch der Versicherung. Daher ging ich davon aus, dass alles erledigt ist.
Ich verstehe nur nicht warum Leute wie Charlybrown so feindselig gegenüber Fragestellern sind und sie behandeln als wären sie dumm. Ich bin weder dumm noch bin ich 12. Fehler macht wohl jeder mal im Leben, da ist so jemand bestimmt nicht die Ausnahme
umgezogen bin ich aber vor 3 Jahren
Moment...soll das ein Witz sein? Du willst uns sagen, dass du seit drei Jahren keine Post von deiner Versicherung bekommen hast und das dort nie jemand gemerkt hat (und du auch nicht)?
Also das kann ich nun wirklich nicht glauben.
naja.. aber SO einen Fehler macht nicht jeder.. sorry.. das merkst ja an den Antworten hier.. du hast da einiges schleifen lassen und das musst du auch einsehen.. eine rückwirkende Versicherung gibt es auf keinen Fall und du hast jetzt die Anzeige an der Backe
Doch sicher habe ich Post von der Versicherung bekommen. An meine neue Adresse. Nur die Briefe, in denen es darum geht, Beiträge nachzuzahlen haben die dann wieder an die alte Adresse verschickt (Kommentar Versicherungsmensch: war ein Versehen, die alte wurde noch nicht rausgelöscht).
Glaub es oder nicht, das ist der Sachverhalt
Ich habe ja auch nie gesagt, dass ich keinen Fehler gemacht habe. Aber man kann eine Antwort ja dennoch sachlich schreiben, oder ist das heutzutage in Deutschland nicht mehr möglich?
Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, hast du in der Tat gute Chancen, dass die Kündigung nicht rechtswirksam wurde. Denn die wurde ja dann nie zugestellt. Falls du die Zeit, das Geld und die Nerven dazu hast solltest du hier einen Anwalt beauftragen.
Bleibt dennoch die Frage was mit den Briefen der Zulassungsbehörde passiert ist. Wurden die etwa auch an die alte Adresse verschickt, oder was?
Dann werde ich zum Anwalt gehen. Einen schriftlichen Nachweis, dass ich der Versicherung meine neue Adresse mitgeteilt habe, habe ich leider nicht. Aber die Briefe, die ich von denen bekommen habe mit meiner neuen Adresse sind natürlich noch in meinen Unterlagen. Das müsste ja Beweis genug sein, dass dort meine neue Adresse bekannt war.
Post von der Zulassungsbehörde habe ich nie bekommen. Ich weiß, klingt auch merkwürdig, aber im Brief steht definitiv die neue Adresse drin
... das ist mir zu wirr, denn es wurde ja auch nicht der Kfz-Schein mit der neuen Abschrift versehen. Von denen droht ja jetzt auch noch das Bußgeld.
Rückwirkend ist nicht, so lese ich die Spielregeln.
Das Wort Rückwirkend gibt es in der Versicherungswirtschaft nicht.
Wenn man über einen Versicherungsmakler versichert ist, sollte so etwas nicht passieren.
Ja die Nachsendeaufträge der Post gelten aber nur für ein Jahr..umgezogen bin ich aber vor 3 Jahren. Bisschen freundlich geht es wohl auch, wir sind doch hier nicht im Kindergarten