Eidesstaatliche Versicherung, bankkonto?

4 Antworten

Normalerweise wird nicht nur nach dem Konto sondern auch nach den Guthaben gefragt. Dies solltest Du bedenken, denn falsche Angaben in der Eidesstattlichen Versicherung sind strafbar. Siehe auch hier:

Welche Konsequenzen hat eine falsche Erklärung?

Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist kein Kavaliersdelikt, denn § 156 Strafgesetzbuch (StGB) legt fest, dass die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eine Straftat ist. Abhängig von der Schwere der Schuld kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. Strafbar ist aber nur eine tatsächlich falsch abgegebene Erklärung, die sich auf für den Fall relevante Fakten bezieht. Der bloße Versuch bleibt damit ebenso straffrei wie falsche Angaben zu irrelevanten Fakten.https://www.focus.de/finanzen/experten/anwalt_de/eidesstattliche-versicherung-abgeben-das-bewirkt-sie_id_6795490.html

du hast sämtliches Vermögen anzugeben, das was zur Zeit am Konto drauf ist.

hast mehrere Konten so hast auch die anzugeben.

die Kontoauszüge wohl erst später um etwaige Schenkungen ermitteln zu können

Sprichst Du von einer Vermögensauskunft als Schuldner im Hinblick auf Insolvenz?

Und selbstverständlich darf dann eine Offenlegung vergangener Kontoauszüge gefordert werden.

BlaBi 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 17:21

Ja genau.

Ja, aber ich meine ja, ob jetzt in mein Bankkonto geschaut werden kann und ob auch die Sachen VOR der Auskunft gesehen werden können? Ohne Auszüge etc von mir?

wilees  02.10.2018, 17:25
@BlaBi

Wie bereits gesagt - Du kannst auch aufgefordert werden Deine Kontoauszuge der letzten Monate vorzulegen. Und mit der Aussage die habest Du nicht mehr kommst Du garantiert nicht weiter. Wenn Du noch Geld verschwinden lassen möchtest - dafür dürfte es eher zu spät sein.

Dadurch darf jeder Finanzweg geprüft werden, falls er falsch angegeben ist war Meineid!