Versicherung fragt bei einer zerbrochenen Brille nach, ob Reparatur möglich, wie soll man das beurteilen?
Die 1 Jahr alte Brille meiner Tochter ist beim Sportunterricht in der Schule zerbrochen. Nun sitze ich vor dem Fragebogen zur Anmeldung eins Sachschadens, den wir von der Schule bekommen haben. Da gibt es die Punkte : Liegt Totalschaden vor oder ist eine Reparatur mit oder ohne Wertminderung möglich. Wir waren bereits beim Optiker und sie ist erstmal geklebt worden. die Aussagen des Personals weichen allerdings stark voneinander ab. Eine Verkäuferin sagt, das ist ein Provisorium, man weiß nicht wie lange das hält , die nächste meint , das ist kein Totalschaden, die ist ja erstmal geklebt. Hält ja. Nun weiß ich nicht, was ich von den beiden Punkten angeben soll. Ich habe mittlerweile eine neue Brille bestellen müssen, da meine Tochter ca. 8 Dioptrien hat und auf eine verläßliche Brille angewiesen ist. Ich weiß jetzt absolut nicht, was ich angeben soll.
10 Antworten
Die Frage, ob reparaturfähig oder Totalschaden, zielt eigentlich darauf ab, ob z.B. ein Glas gebrochen ist, welches man ersetzen kann usw. Evtl kann bei einem Standardgestell auch mal ein Bügel ausgetauscht werden, das ist aber schon eher selten. Insofern liegt bei einem Defekt des Gestells eigentlich immer ein Totalschaden vor. So ist das gemeint (sagte mir zumindest mal jemand von der Versicherung).
Vermutlich ist dies ein Standard Formular. Wenn deine Tochter einen Tisch kaputt gemacht hätte, käme möglicherweise dasselbe Formular zum Einsatz und deswegen kannst du auch Reparatur ankreuzen.
Bei Brillen (bin selber Brillenträger), würde ich ohne zögern Totalschaden ankreuzen.
Wir waren bereits beim Optiker und sie ist erstmal geklebt worden. die Aussagen des Personals weichen allerdings stark voneinander ab.
Was sagt denn der Optiker selbst dazu ?
Frag den Optiker, die Verkäuferin ist keine Fachkraft, dürfte eigentlich nur die Feststellung des Fachmanns weitergeben, nicht ihre Meinung als Verkaufskraft!
Eigentlich müsste sie so geschäftstüchtig sein, unbedingt zu einer Neuanschaffung zu raten; die versaut sich doch das Geschäft.
Nimm die Aussage, provisorisch repariert, das heißt, die Brille muss ersetzt werden.
Ich denke, es liegt ein Totalschaden vor, wenn die Brille nur provisorisch repariert werden konnte.