Fondsgebundene Rentenversicherung beitragsfrei stellen.

5 Antworten

Die Beitragsfreistellung ist eine Form der Vertragsgestaltung, wenn keine Beiträge zu einer Kapitalversicherung mehr gezahlt werden können. Der Rückkaufswert dient zur weiteren Finanzierung des Vertrages. Folge: Die Versicherungssumme und die Ablaufleistung sinken.

Folglich dein Rückkaufswert ist zu gering oder es ist noch keiner vorhanden.

paß auf problem ist, dass fondpolicen immer für eine sehr lange zeit gedacht sind, damit du wirklch auch von kursschwankungen profitieren kannst! fakt ist, dass sich eine versicherung erst ab ca 10-12 jahren wegen dem zinszinseffekt zu rechnen beginnt die ersten 5 jahre werden für die kosten der vermittler verteilt, dazu kommen die kosten der versicherung für verwaltung usw.

daher vermittel ich meinen kunden nie einen vertrag als kombination einer renten oder fondpolice mit einer bu, denn die BU nimmt sehr viel vom zahlbeitrag in anspruch und der sparbeitrag kann sich sogar bei ungüngstiger entwicklung verringern!

daher trenne ich immer diese verträge und lege sicherheitshalber einen normalen sparplan für finanzielle engpässe für den kunden.

Ja Du musst nämlich aufpassen, da die Dir nicht so viel Kosten auf den Vertrag draufbrummen, dass mehr Kosten kommen, wie neue Rendite entsteht. Mathematisch ausgedrückt, strebt das Guthaben dann gegen 0.

Lexikon stehen einige Nachteile der Freistellung: http://vdmf.de/lexikon/beitragsfreie-versicherung/

Vielleicht ist es dann besser, jedes Jahr mit dem Mindestbeitrag weiter zu machen. Dazu musst de mal den Versicherer fragen, was er denn so jährlich von Dir will.

Die Versicherung läuft ca. 3 Jahre. In diesen 3 Jahren ist noch kein hohes Guthaben entstanden - die Prämien gingen zum größten Teil für die Vertreterprovision drauf. Da Du eine fondgebundene Versicherung gewählt hast und diese gerade im letzten Jahr arg ins Minus gingen, glaube ich, dass das auch für die Vermutung spricht, dass noch nicht viel an Guthaben da ist. Ich würde den aktuellen Rückkaufswert anfordern. Wenn dieser wirklich unter 250 € liegt und dann eine Beitragsfreistellung aufgrund dieses niedrigen Rückkaufswertes ausgeschlossen ist würde ich die Versicherung kündigen. (Kein Geld mehr nachschießen, da Du ja aus der Versicherung raus willst.)

CeresZP 
Beitragsersteller
 01.10.2009, 19:18

Also ich habe drei Jahre lang jeden Monat 170Euro eingezahlt, von dem ein Teil (glaub 60%) in eine BU gingen. Ca. 70€ müssten also jeden Monat in die Rente gegangen sein. Das macht auf drei Jahre 2520€. Deswegen verstehe ich das mit den 250€ nicht so ganz. Sollten das echt alles Gebühren, Provisionen und Verluste gewesen sein?

JaAl1  01.10.2009, 19:36
@CeresZP

Also in der Fondsanlage müßen mind. 250 EUR enthalten sein. Nachdem Fonds letztes Jahr im Allgemeinen große Verluste hatte, kann es sein, dass diese Summe nun nicht mehr vorhanden sind. Von den eingezahlten Beiträgen geht am Anfang ein Großteil für die Kosten drauf - und neben den erwähnten Provisionen (Kostenerstattung und Verdienst des Vermittlers!) sind gerade am Anfang auch hohe Kosten durch Erstellung der Police und ggf. Anfragen beim Arzt und Gesundheitsprüfung entstanden - diese wollen bezahlt sein.

Was ich nicht verstehe - wieso willst du die Versicherung nicht mehr. BU ist eins der wichtigsten Punkte die man privat absichern sollte und nun willst du auf diesen Schutz verzichten.

CeresZP 
Beitragsersteller
 01.10.2009, 19:53
@JaAl1

Ich will weg von dem ganzen Versicherungswahn, zumahl sich eh gezeigt hat, dass A: der Rentenanteil der letzten drei Jahre vernichtet wurde und B: BU-Versicherungen eine beschissene Zahlungsmoral haben. Wenn ich BU werde, dann ist das eben mein persönlicher Worst Case. Ich brauche das Geld an anderer Stelle wesentlich dringender.

Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen. Mir bleibt dann wohl nur die Kündigung. Aber was mache ich mit dem Beitrag, der heute abgebucht wurde. Soll ich den einfach zurückbuchen? Ich finde in der Police überhaupt nichts über Kündigungsfristen.

Wickie05  02.10.2009, 09:34
@CeresZP

Ich verstehe Dich so, dass Du das Geld jetzt brauchst und Dir zurzeit "Sorgen über die Zukunft" nicht leisten kannst. (Entschuldige bitte diese harte Formulierung - aber für mich absolut verständlich) Bei Deinen Antrag auf Beitragsfreistellung und Zurücknahme der Einzugsermächtigung stellt sich für mich jetzt die Frage ob beides als Eiheit gesehen werden muss. Wenn das der Fall ist, so wurde durch das Zurückweisen Deines Antrages beides gegenstandslos. Eigentlich ist damit gar nichts passiert und die Beauftragung Deiner Bank den Einzug zu stornieren könnte nach hinten losgehen. Ich würde jetzt in Richtung Verbraucherzentrale marschieren, denn jeder noch so guter Ratschlag in einem Forum etc. kann Dir letzendlich keine richtige Sicherheit geben.

Hallo wenn der Rückkaufswert über 500,- EUR ist kannst Du die Versicherung auch Verkaufen und hast überhaupt kein Ärger.Es ist nur schade das Du den Blödsinn mit der Versicherung erst jetzt bemerkt hast. Dein Geld ist weg.Das hat dir beim Abschluss mit Sicherheit kein Vertreter so gesagt.Legaler Betrug!!! Auf jeden Fall Ende mit Schrecken. Besser als Schrecken ohne Ende.Suche Dir Sachwerte zum Sparen es gibt genug gute Anlagen.Weg vom Geldwert es ist nur Papier. (Konfetti)

Geldengel24 - (Versicherung, Kündigungsrecht, fondsgebundene Rentenversicherung)