Fondsgebundene Rentenversicherung beitragsfrei stellen.
Hallo,
ich habe 2006 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung möchte ich nun nicht mehr haben. Kündigen wäre wohl der falsche Weg, da dann die eingezahlten Beiträge weg sind. Also habe ich am 26.09. ein Schreiben zur Beitragsfreistellung zum 30.09. aufgesetzt und die Einzugsermächtigung aufgehoben. Die Versicherung hat das Schreiben erhalten und bereits am 28.09. geantwortet. Das war also mal richtig schnell. Nur leider lehnen sie die Beitragsfreistellung ab, da kein ausreichend angesparter Wert vorhanden ist. Zusätzlich wurde heute der Beitrag von meinem Konto abgebucht. Mir wurde angeboten, die Beitragszahlung für sechs Monate auszusetzen. Ich will die Versicherung aber gar nicht mehr.
Jetzt hab ich mir mal die Versicherungsbedingungen angeschaut und da steht drin, dass zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung ein beitragsfreier Mindestwert von 250 Euro vorhanden sein muss. Kann mir jemand erklären, wie das genau gemeint ist? Ist das meine Rente, die ich zu erwarten habe? Diesen Wert erreiche ich, wenn ich 37 Jahre eingezahlt habe und die Versicherung 4% Gewinn erwirtschaftet hat.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich da weiter verfahren soll? Ist Geld zurückbuchen eine gute Idee?
Wäre für den ein oder anderen Tipp sehr dankbar.
Gruß CeresZP
5 Antworten
Die Beitragsfreistellung ist eine Form der Vertragsgestaltung, wenn keine Beiträge zu einer Kapitalversicherung mehr gezahlt werden können. Der Rückkaufswert dient zur weiteren Finanzierung des Vertrages. Folge: Die Versicherungssumme und die Ablaufleistung sinken.
Folglich dein Rückkaufswert ist zu gering oder es ist noch keiner vorhanden.
paß auf problem ist, dass fondpolicen immer für eine sehr lange zeit gedacht sind, damit du wirklch auch von kursschwankungen profitieren kannst! fakt ist, dass sich eine versicherung erst ab ca 10-12 jahren wegen dem zinszinseffekt zu rechnen beginnt die ersten 5 jahre werden für die kosten der vermittler verteilt, dazu kommen die kosten der versicherung für verwaltung usw.
daher vermittel ich meinen kunden nie einen vertrag als kombination einer renten oder fondpolice mit einer bu, denn die BU nimmt sehr viel vom zahlbeitrag in anspruch und der sparbeitrag kann sich sogar bei ungüngstiger entwicklung verringern!
daher trenne ich immer diese verträge und lege sicherheitshalber einen normalen sparplan für finanzielle engpässe für den kunden.
Ja Du musst nämlich aufpassen, da die Dir nicht so viel Kosten auf den Vertrag draufbrummen, dass mehr Kosten kommen, wie neue Rendite entsteht. Mathematisch ausgedrückt, strebt das Guthaben dann gegen 0.
Lexikon stehen einige Nachteile der Freistellung: http://vdmf.de/lexikon/beitragsfreie-versicherung/
Vielleicht ist es dann besser, jedes Jahr mit dem Mindestbeitrag weiter zu machen. Dazu musst de mal den Versicherer fragen, was er denn so jährlich von Dir will.
Die Versicherung läuft ca. 3 Jahre. In diesen 3 Jahren ist noch kein hohes Guthaben entstanden - die Prämien gingen zum größten Teil für die Vertreterprovision drauf. Da Du eine fondgebundene Versicherung gewählt hast und diese gerade im letzten Jahr arg ins Minus gingen, glaube ich, dass das auch für die Vermutung spricht, dass noch nicht viel an Guthaben da ist. Ich würde den aktuellen Rückkaufswert anfordern. Wenn dieser wirklich unter 250 € liegt und dann eine Beitragsfreistellung aufgrund dieses niedrigen Rückkaufswertes ausgeschlossen ist würde ich die Versicherung kündigen. (Kein Geld mehr nachschießen, da Du ja aus der Versicherung raus willst.)
Hallo wenn der Rückkaufswert über 500,- EUR ist kannst Du die Versicherung auch Verkaufen und hast überhaupt kein Ärger.Es ist nur schade das Du den Blödsinn mit der Versicherung erst jetzt bemerkt hast. Dein Geld ist weg.Das hat dir beim Abschluss mit Sicherheit kein Vertreter so gesagt.Legaler Betrug!!! Auf jeden Fall Ende mit Schrecken. Besser als Schrecken ohne Ende.Suche Dir Sachwerte zum Sparen es gibt genug gute Anlagen.Weg vom Geldwert es ist nur Papier. (Konfetti)
