Stellvertretung abgeben ohne Aufhebungsvertrag
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht. Ich bin stellvertretende Filialleitung, noch. Möchte dies aber aus gutem Grund an den Nagel hängen. Da meine Chefin ein regelrechter Tyrann ist und seit ich ihre Kastanien nun einmal nicht mehr aus dem Feuer geholt habe macht sie mir das Leben richtig schwer. Sie geht sogar soweit und sagt zu anderen Mitarbeitern sie sollen sich überlegen auf wessen Seite sie stehen usw... Von denen wird dies leider niemand bei dem Bezirksleiter zugeben da viele noch befristete Verträge haben oder generell Angst vor dieser Frau haben. Wenn die jemand draußen haben will schafft sie das immer wieder. Nun wie gesagt möchte ich die Vertretung abgeben da für mich unter solchen Umständen das nicht länger zumutbar ist. Zumal ich dafür eine so lächerliche Vergütung bekomme die diesen ganzen Stress nicht wert ist. Das deckt nicht mal die Handyflat XD Nun habe ich mitbekommen das man mir einen Aufhebungsvertrag vorlegen möchte. Angeblich sei dies alles nicht so einfach die Vertretung abzugeben usw. Ich bin eine Teilzeitkraft. Der Zusatz wurde handschriftlich vom damaligen Bezirksleiter in den Vertrag gequetscht und das war anscheinend ja auch ok. Also kann man das doch auch ohne weiteres wieder streichen oder? Denn wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe (oder eine Änderungskündigung) bin ich meinen Job los! Kann mir jemand sagen wie ich mich am besten Verhalte und wie das ungefähr zu regeln wäre? Bin für jeden Tipp dankbar!
4 Antworten
Gehe mit deinem Vertrag zum Bezirksleiter und frage ihn, wie das zu regeln ist..
Danke für eure Antworten. Nun, der Betriebsrat ist in diesem Unternehmen so eine Sache... Das sind alles Bezirksleiter und Filialleiter. Aber ich kanns ja Probieren...
Da es sich hier um ein größeres Unternehmen handelt wende dich bitte an deinen betriebsrat . Dieser kann dir mit Rat und Tat zur seite stehen . LG alex
Ganz wichtig, gehe zum Betriebsrat - der weiß was zu machen ist. Viel Glück