Kann eine Garage durch einen Nutzungsänderungsantrag in einen Lagerraum umumgewandelt werden in NRW?

6 Antworten

Wenn es mehrere Gemeinschaftsgaragen einer Wohnanlage sind ist dazu ein Mehrheitsbeschluss der Gemeinschafter dazu notwendig und das wird bei einem "Nutzungsrecht" sehr schwierig. Die Garage ist nicht Dein Eigentum, Du hast nur das/ein Nutzungsrecht. So steht es auch im Grundbuch!

tastenchef 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 18:24

Ist unsere eigene Garage im Einfamilienhaus

Warum willst du schlafende Hunde wecken? Tausende von Garagen werden ungestraft als Lagerraum genutzt. Eine Umwidmung ist nicht möglich, da es sich um Grenzbebauung handelt und an der Grenze nur Garagen zulässig sind.

Versicherungsrechtlich dagegen ist die Situation fraglich. Selbst wenn die Garage eine Brandwand hat, besteht die Gefahr eines sogenannte Feuerüberschlages, die Schwachstelle dabei ist das Garagentor, das nicht den Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F90 entspricht. Auch der Abstand zu den übrigen Gebäuden ist von Relevanz. Andererseits muss man ja nicht gerade leicht entzündliches Material darin lagern, insofern ist auch der Nutzen eingeschränkt, so dass die Ultima Ratio heißt: AlteGarage duch eine neue ersetzen und bestimmungsgemäß nutzen. Navajo


tastenchef 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 18:25

Eigentlich nur wegen der Versicherung, neubau würde leider nix an der Breite ändern...da rechts unser Haus Steht und links die Garage des Nachbarn.

in der Autozeitung gab es mal einen interessanten Bericht. Das war aber Hessen

http://www.autobild.de/artikel/garagennutzung-urteil-3758116.html

Hier ging es aber um akuten Parkplatznotstand & der Hausverwalter oder Vermieter hat dann einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Sonst kenne ich viele Garagen, die auch "fremd" genutzt werden

tastenchef 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 18:29

Fremdnutzung ist hier in der Gegend auch sehr oft anzutreffen aber ganz legal ist es ja leider nicht. Naja wegen dem Parkraum müssten wir uns wenig sorgen da auf der anderen Hausseite noch eine Doppelgarage inkl 2 Stellplätzen davor vorhanden ist.

Guten Abend,

Die Abstandsfläche ist nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gleichgültig, da hier ein Abstellraum angedacht ist und dafür nichts anderes gilt als für ihre Garage. 

Zudem scheinen auch nach den jeweiligen örtlichen Stellplatzsatzungen ausreichend Stellplätze vorhanden zu sein.

Ich würde diese Nutzungsänderung als unproblematisch ansehen und denke dass du die Genehmigung dafür auf jeden Fall bekommen tust.

Wissensdurst84

tastenchef 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 18:30

Danke dann wird mein nächster weg wohl mal zum Bauamt sein in den nächsten Wochen.

Wissensdurst84  01.01.2016, 18:31
@tastenchef

Wird ohne Probleme verlaufen.

Grundsätzlich sollte das möglich sein. Das entscheidet aber das Bauamt. Am besten dort einfach mal fragen, welche Voraussetzungen für eine Nutzungsänderung erfüllt sein müssen und natürlich wofür es künftig genutzt werden sollte.