Darf man einen Blumentopf zur Abgrenzung eines Parkplatzes aufstellen?
Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte und teilen uns mit weiteren Mietern 4 Stellplätze, wofür wir Nutzungsrecht haben, aber keiner der Parkplätze fest zugeordnet sind. Zum einen meint der Nachbar, dass ihm die ersten beiden Parkplätze zustehen, weshalb er uns verbietet bei seinen Autos vorbei zu laufen. Um einen Streit zu vermeiden, haben wir gesagt, wir laufen um die Autos Rum. Inzwischen hat er einen Blumentopf als Grenze auf den Parkplatz gestellt, worüber meine Tochter im Dunkeln gefallen war. Weil meine Tochter drüber gefallen war, habe ich den Blumentopf zur Seite gestellt, wodurch er kurz drauf Terror geklingelt hat.
Darf er überhaupt den Blumentopf auf den gemeinsamen genutzten Stellplatz stellen?
Hier das Bild von unserer Haustüre auf den Parkplatz mit dem Blumentopf.
7 Antworten
Ich würde mich erst Recht auf "seinen" Platz stellen und wenn er meckert dass es sein Parkplatz ist, dann würde ich sagen wo der Beweis ist, die Parkplätze sind nicht fest zugeordnet.
Dann würde ich den Vermieter über diesen Mieter uns seinen Ansichten informieren.
Hallo Wiesela,
bitte nachfolgende Fragen einmal beantworten, denn die Vorgehensweise ist dann teilweise unterschiedlich:
- Ist es eine Eigentümergemeinschaft (ETG) oder ein einziger Vermieter?
- Gibt es eine Hausverwaltung (HV)?
- Ist in Eurem (und ggfs. den anderen) Mietvertrag die Nutzung schriftlich beinhaltet oder über eine Hausordnung?
- Sind die Stellplätze mit Schildern bezeichnet (1-5)?
- Sind die Stellplätze durch das Pflaster eindeutig markiert (kann man auf dem Foto nicht erkennen)?
Vorab: Üblicherweise sind Stellplätze im Gemeinschaftseigentum einer ETG und auch die Eigentümer haben nur einen Nutzungsanteil. Die Stellplätze sind oft NICHT einer Wohnung zugeordnet im Sinne eines Eigentums im Grundbuch. Insofern würde dann die HV diese verwalten.
=> ein Aufstellen eines Blumenkübels (oder was auch immer) steht einem Mieter definitiv NICHT zu - auch u.U. nicht nach Freigabe durch seinen Vermieter. Den Kübel dürft ihr aber NICHT entfernen sondern z.B. über eine HV. Du liest viel den Konjunktiv deswegen die Fragen.
Prinzipiell wie bei johnnymcmuff.
Zusätzlich würde ich aber beim Vermieter nach den "2 Stellplätzen" fragen. Ohne Markierung ist die Fläche ja nicht untergliedert und somit Eure mietvertraglich fixierten 2 konkreten Plätze nicht erkennbar/definiert/platziert.
Insgesamt mangelt es mir aber an der Mathematik in Deinem Fall:
- Mehrere Mieter (also mind. 3) teilen sich 4 Stellplätze oder - vermutlich konkreter - die Fläche von 4 Stellplätzen (mit je 5 x 2,50m?).
- Ein Mieter beansprucht 2 Stück (mit Blumenkübel, mutmaßlich gem. Mietvertrag), ein weiterer (Ihr) hat ebenfalls 2 Stück im Mietvertag.
- Ich addiere 2 Mieter haben 4 Stellplätze im Mietvertrag und mind. 3 Mieter teilen sich die 4 Stück
Das in Verbindung mit der Schilderung des Verhaltens des anderen Mieters kann nur gelöst werden, wenn mit einfachsten Mitteln tatsächlich mind. 5 Plätze zur Verfügung gestellt werden.
Ansonsten muss ich mir das Geschäftsmodell verinnerlichen: baue eine Fläche, auf die 10 Autos drauf passen und "vermiete" ein Nutzungsrecht für 20 Autos.
Nein, es sind 2 Mieter und 4 Stellplätze.
Das passt aber nicht zu Deiner Frage mit "... teilen uns mit weiteren Mietern …" (= i.g. mehr als 2). Damit sind 90% meines Kommentars hinfällig :-(
es bliebt bei: Nein.
Der Blumentopf hat da nichts zu suchen, alleine schon aus Haftungsgründen: Aufstellfläche des Blumentopfs gehört zum Gemeinschaftseigentum mit Nutzungsfreigabe und nicht zur eindeutig zugeordneten Mietsache.
Frage an den Vermieter: wer zahlt bei Sach- oder Körperschaden? => Er.
Nur mal so nebenbei: Da gibt es aus dem Tiefbau/Straßenbau Aufkleberollen. Die Stellplätze einfach damit markieren für ca. 6,-€/m sollte dem Vermieter zumutbar sein. Und da reichen auch 3 Streifen mit je 20cm Länge.
aber keiner der Parkplätze fest zugeordnet sind.
Du hast dir die Frage selber beantwortet, nein darf er nicht.
Generell kann und darf man mit z.B. Kreidepulver oder Umweltverträglicher Farbe .Markierungen auf dem Boden auftragen um z.B. Abgrenzungen kenntlich zu machen. Man darf aber keine Gegenstände aufstellen die den Weg Behindern oder die Funktion für die ausgewiesene Fläche behindern. Würde der Nachbar mit Kreidepulver 2 Striche auf dem Boden ziehen ,wäre das kein Problem oder mit Umweltverträglicher Weißer Farbe auf dem Boden 2 Linien zeichnen.
Nö, darf er nicht, so wie Du es darstellst. Das sind außerdem Parkflächen und keine Pflanzkübel. Lasst euch nicht terrorisieren, stell den Pott vorsichtig beiseite und park erst recht auf "seinen" Lieblingsplätzen. Verscherzen kann man es sich mit so einem Spinner eh nicht mehr.
1. Es ist ein einzelner Vermieter.
2. Gibt keine extra HV.
3. Im Mietvertrag steht nur drin, dass uns 2 Stellplätze zustehen.
4. Das ist nur eine Fläche auf der geparkt werden kann, keine Schilder oder Markierungen, die die Parkfläche unterteilt.
5. Das Pflaster hat ein Muster, wodurch keinerlei Abgrenzung erkennbar ist. Der Nachbar hat sich nur überlegt die Steine zu zählen und hat bei der Hälfte den Blumentopf hingestellt.