Stellplatz untervermietet, will aber nun die Wohnung kündigen?
Ich habe im Mietvertrag der Wohnung einen Stellplatz in der Tiefgarage und brauchte den nicht. Habe ihn an ein Büro im Haus untervermiete mit einer festgesetzten Vertragsdauer. Ich möchte aber nun meinen Mietvertrag früher kündigen als erwartet. Was passiert nun mit dem Vertrag über den Stellplatz? Kann es zu Problemen mit meiner Kündigung kommen?
2 Antworten
Die Untervermietung ist an deinen Mietvertrag gebunden. Sie fällt weg zum Ende des Mietvertrages. Andererseits bist Du eine Verpflichtung dem Untermieter gegenüber eingegangen. Ihm solltest Du daher auch ordnungsgemäß kündigen. Ob der Untermieter Ansprüche gegen dich haben könnte, weil Du eine bestimmte Mietdauer garantiert hast, kann ich nicht beurteilen. Das hängt sehr stark von der Formulierung im Untermietvertrag ab. Aber egal was zwischen euch beiden geschieht, der Untermieter muss den Stellplatz am Ende des Mietverhältnisses räumen.
Den Stellplatzmietvertrag musst du natuerlich erfuellen. Kannst du das nicht (z.B. weil du deinen eigenen Mietvertrag zu einem frueheren als dem naechstmoeglichen Kuendigungszeitpunkt fuer den Stellplatzmietvertrag kuendigst), machst du dich gegenueber dem Stellplatzmieter schadensersatzpflichtig.