Darf der Vermieter dem Mieter sagen, was er zutun und zulassen hat?

13 Antworten

Von Vorteil wäre eine Gartennutzungsvereinbarung, die alle Eventualitäten berücksichtigt. Fehlt diese und im Mietvertrag wird der Garten als Bestandteil der Mietsache mit vermietet, dann hat der Vermieter nur die einfachen Arbeiten zu fordern, wie Rasen mähen und Unkraut beseitigen und das Monat für Monat. Bäume und Hecken verschneiden würde dem Vermieter obliegen.

Verwildern lassen darf man einen Garten nicht.

Was der Mieter machen muss bzw. welche Rechte der Vermieter hat kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an.

Hier alle Infos:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm

MfG

Johnny

Eine Wildniss muss der Vermieter nicht dulden.Gepflegt sollte Haus und Hof schon sein.

Eig schon da Ihm das alles gehört, aber es sollte im Mietvertrag stehen sonst darf er es auch nicht bestimmen.

Das ist doch vollkommen dem Mieter überlassen, oder?

Natürlich nicht :-O Grds. darf der M vetraglich zu Treppenhausreinigung, Hoffegen, Schneeeräumen und Gartenpflege usw. verpflichtet werden.

Was den VM einerseits berechtigt, nach fruchtloser Inverzugsetzung eine Fachfirma mit Erledigung seiner Pflichten zu beauftragen und Kostenersatz zu beanspruchen, andererseit nach qualifizierter Abmahnung fristlose Kündigung auszusprechen, § 543 (2) Nr. 2 BGB :-O

Oder ohne vertrahliche Reglung die Kosten als Betriebskostenart umlegen, § 2 Nr. 10 BetrKV :-)

G imager761