steht Pflegegeld zu für einkaufen, Wohnung sauber machen, in Badewanne setzen, Hausordnung, Holz Kohlen reinholen,...?
Hallo,
unsere Oma 86Jahre, benötigt für einige Dinge Hilfe. Sie wohnt auf dem Dorf und hat keine Möglichkeit sich zu versorgen, sodass wir immer für sie einkaufen, einmal in der Woche Wohnung sauber machen und sie müsste alle 3 Wochen Hausordnung machen, dazu gehört auch eine steile Treppe also machen wir die auch immer und wenn sie badet braucht sie Hilfe beim ein und aussteigen damit sie nicht ausrutscht. Und bringen ihr täglich Holz und Kohlen zum heizen rein.
Sie kann und möchte natürlich noch so viel wie möglich selber machen, also anziehen, kochen, waschen, etc.
Könnte sie da einen kleinen Zuschuss Pflegegeld bekommen, oder steht ihr da nichts zu?
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus! Danke euch!
4 Antworten
Pflegegeld steht einer Pflegebedürftigen Person zu, die die alltäglichen Verrichtungen des tgl. Lebens, die die eigene Versorgung betreffen, nicht mehr selbst oder nur noch teileise selbst ausführen kann.
Dies bezieht sich jedoch nur auf den direkten Lebensbereich. Gartenarbeit und Hausordnung gehören nicht dazu.
Was dazu gehört ist: tgl. Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, den Ausscheidungen, so wie psychozozialen Hilfestellungen.
Das was klara36 hier schreibt war einmal, da ist nichts mehr mit Minuten. Das geht jetzt nach Punkten.
Seit 2017 gibt es neue Einstufungsrichtlinien. Statt Pflegestufe gibt es nun Pflegegrade.
Uns so wie du das schilderst, sehe ich kaum eine Möglichkeit, dass deine Oma einen Pflegegrad erhält.
Unabhängig davon, ist bei der Pflegekasse der Oma, durch den Versicherten selbst, ein Antrag auf eine Einstufung zu stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann den MDK zur Begutachtung im häuslichen Wohnumfeld. Nach maximal 5 Wochen, von Antragstellung an, sollte ein Bescheid der Pflegekasse vorliegen.
Und wie das nun mit den Pflegegraden und der Begutachtung abläuft kannst du ( auch Klara36) in kurzform hier einmal nachlesen:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/
Sie kann einen Antrag auf Pflegegeld stellen, wenn sie die täglichen Verrichtungen nicht mehr alleine bewerkstelligen kann. Dazu gehört aber NICHT die Haushaltsführung und die Pflege des Treppenhauses.
Das klingt nicht nach Pflegebedürftigkeit, aber ihr könnt bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag stellen. Dann wird der Gutachter kommen und feststellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) definiert die Pflegestufe 1 in §15 sinngemäß so:
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Betroffene mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mehr als 45 Minuten fremde Hilfe braucht. Zusätzlich muss er mehrfach in der Woche Unterstützung bei der Haushaltsführung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand für all diese Hilfen hat bei mindestens 90 Minuten im Wochendurchschnitt zu liegen.