steht Pflegegeld zu für einkaufen, Wohnung sauber machen, in Badewanne setzen, Hausordnung, Holz Kohlen reinholen,...?

4 Antworten

Pflegegeld steht einer Pflegebedürftigen Person zu, die die alltäglichen Verrichtungen des tgl. Lebens, die die eigene Versorgung betreffen, nicht mehr selbst oder nur noch teileise selbst ausführen kann.

Dies bezieht sich jedoch nur auf den direkten Lebensbereich. Gartenarbeit und Hausordnung gehören nicht dazu.

Was dazu gehört ist: tgl. Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, den Ausscheidungen, so wie psychozozialen Hilfestellungen.

Das was klara36 hier schreibt war einmal, da ist nichts mehr mit Minuten. Das geht jetzt nach Punkten.

Seit 2017 gibt es neue Einstufungsrichtlinien. Statt Pflegestufe gibt es nun Pflegegrade.

Uns so wie du das schilderst, sehe ich kaum eine Möglichkeit, dass deine Oma einen Pflegegrad erhält.

Unabhängig davon, ist bei der Pflegekasse der Oma, durch den Versicherten selbst, ein Antrag auf eine Einstufung zu stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann den MDK zur Begutachtung im häuslichen Wohnumfeld. Nach maximal 5 Wochen, von Antragstellung an, sollte ein Bescheid der Pflegekasse vorliegen.

Und wie das nun mit den Pflegegraden und der Begutachtung abläuft kannst du ( auch Klara36) in kurzform hier einmal nachlesen:

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/


Sie kann einen Antrag auf Pflegegeld stellen, wenn sie die täglichen Verrichtungen nicht mehr alleine bewerkstelligen kann. Dazu gehört aber NICHT die Haushaltsführung und die Pflege des Treppenhauses.

Das klingt nicht nach Pflegebedürftigkeit, aber ihr könnt bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag stellen. Dann wird der Gutachter kommen und feststellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) definiert die Pflegestufe 1 in §15 sinngemäß so:

Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Betroffene mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mehr als 45 Minuten fremde Hilfe braucht. Zusätzlich muss er mehrfach in der Woche Unterstützung bei der Haushaltsführung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand für all diese Hilfen hat bei mindestens 90 Minuten im Wochendurchschnitt zu liegen.