Feuerschale im Garten nutzen?
Guten Tag,
wir haben im letzten Jahr eine Wohnung im Landkreis Ludwigsburg angemietet mit einem 200m² Gartengrund. Hier haben wir eine Feuerschale am Ende des Gartens installiert. Aufgrund der Rauchentwicklung bei Grillen/Feuer mit Holz hat sich der Nachbar aus dem 1.OG beschwert das dies unzumutbar sei und er seinen Eigentümer informieren möchte. Er hat bereits Videos und Fotos von unserer Grillstelle gemacht.
Laut Hausordnung ist das Grillen in Ausnahmefällen erlaubt sofern keine Belästigungen auftreten.
a) was heisst in Ausnahmefällen? z.B. 1x im Monat
b) Ist es verboten mit Holz ein Feuer zu machen?
c) was ist eine zumutbare Belästigung, die der Nachbar ertragen muss?
Danke für Eure Hilfe
9 Antworten
Grillen ist grundsätzlich nicht verboten aber auch nicht grundsätzlich erlaubt. "Keine Belästigungen vom Grillen ausgehen" ist viel zu unbestimmt. 10 Leute, die sich um einen Gasgrill versammeln laut reden und lachen kann auch schon eine Belästigung für manche Zeitgenossen sein.
Euer Nachbar fühlte sich wahrscheinlich auch nicht wirklich gestört, er wollte nur eingeladen werden, sich für umme mal so richtig satt essen. Das habt Ihr leider versäumt.
Ansonsten:
In nur zwei Bundesländern (NRW und Brandenburg) existieren Grundlagen in der Rechtssprechung. Alle anderen Bundesländer sind frei von rechtlichen Grundlagen und setzen von Einzelfall zu Einzelfall auf alte oder neue Urteile. Das Landesimmisionsschutzgesetz verbietet das Grillen wenn Unbeteiligte dadurch belästigt werden. In der Regel sind dies die Nachbarn. Die Belästigung entsteht vermehrt durch Qualm vom Holzkohlegrill. Dringt dieser in die Nachbarschaft in erhöhtem Maße oder zieht sogar in die Wohn- und Schlafräume rein, kann der Nachbar sich beschweren und es kommt zum Bußgeld. Es geht so weit, dass auch die Polizei eingeschaltet werden kann.
Die beste Option solche Probleme zu vermeiden ist ein gepflegter Umgangston mit den Nachbarn. Ein freundschaftliches Verhältnis behütet die Grillfreunde. Und wer den Kontakt zum Nachbarn weiter festigen möchte lädt diesen schlichtweg zum Grillabend ein.
wenn es raucht und "Grillen" nur erlaubt ist, wenn es keinen belästigt...
dann passt
- der Paragraph nicht zum Lagerfeuer (kein Grillen)
- oder das Holz nicht zum Zweck (feuchtes Holz qualmt)
- oder Ihr nicht zum Nachbarn :-)
wenn Ihr weder aufgeben noch den Nachbarn einladen wollt, versucht mal an Eurer Technik zu arbeiten: ein normales (nicht zu großes) Holzfeuer muss weder qualmen noch rauchen!
(wenn sich der Nachbar aber auch beschwert, wenn Ihr um eine Taschenlampe herum sietzen würdet, dann geht ans andere Ende des Gartens...)
Die Einhaltung der Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetze ist immer zwingend.
Generell sind Feuerkörbe so zu betreiben, dass Allgemeinheit und Nachbarschaft weder gefährdet noch erheblich belästigt werden.
Und genau da liegt der Knackpunkt: Selbst gut abgelagertes, trockenes Holz erzeugt Rauchgase und Schwebeteilchen, die der Nachbar als vermeidbare Belästigung abgeschafft verlangen darf.
Grillen heißt mit Holzkohle. Ein Feuer mit Holz zählt im allgemeinen Sprachgebrauch nicht zum "Grillen".
Denn Holz hat nunmal eine stärkere Rauch- und Rußentwicklung beim Verbrennen (je feuchter desto schlimmer) und ist damit eine weit größere Belästigung als wenn da nur Holzkohle abbrennt.
Kommt diesem Nachbar zuvor und fragt selber den Vermieter wie diese Hausordnung gemeint ist, da ihr gerne „ab und zu grilliert“ und deswegen mit niemandem Streit bekommen möchtet.